Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 790/2003 vom 21.10.2003

Dialer-Datenbank online

Durch die gesetzlichen Änderungen im Telekommunikationsrecht (Telekommunikations-Kundenschutzverordnung) muss ein Kunde nur noch dann angefallene Entgelte für Dialer-Verbindungen von Computern bezahlen, wenn die Dialer-Software bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Dialer (Trennung nach einer Stunde; pro Stunde max. EUR 2,-, pro Verbindung max. EUR 30,- Kosten etc.) eingehalten werden.
 
Über die Homepage der RegTP kann zum einen nach eigener Registrierung eine Software heruntergeladen werden, die überprüft, welche Kennnummer ein Dialer hat. Zum anderen befindet sich unter bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp eine Online-Datenbank, zur Suche nach Dialern, bei der nach dieser Kennummer gesucht werden kann.

Az.: G/3 800-01

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