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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 24/2024 vom 23.01.2024
Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben sind, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Damit können jetzt wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.
Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:
- Nationale Klimaschutzinitiative
- Beratung Energieeffizienz
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
- Energieinfrastruktur
- Aufbauprogramm Wärmepumpe
- Serielle Sanierung
- Transformation Wärmenetze
- Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
- Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
- Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
- DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
- Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
- Wasserstoff
- Dekarbonisierung der Industrie
- Mikroelektronik für die Digitalisierung
- Klimaneutrales Schiff
- Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Az.: 28.6.9-005/003 we