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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 118/1997 vom 05.03.1997
Dienstleistungsverträge im Kommunikationsbereich
Mit Rundschreiben vom 10.1.1996 an die NWStGB-Mitgliedskommunen hatte die Geschäftsstelle über den Abschluß einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungsverträge im Kommunikationsbereich mit den Firmen Heitzig Consult und HMP-Teleconsult informiert. Inzwischen hat sich auch die Firma EuroConsulting Kubiak & Partner, Markenstr. 9, 40227 Düsseldorf, bereit erklärt, die in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Dienstleistungsangebote und Konditionen anzubieten. Alternativ wird eine Vereinbarung zur Disposition gestellt, bei der das Honorar auf sog. Drittel-Basis errechnet wird.
Az.: III 760 - 61