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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 247/1999 vom 20.04.1999
Dienstvereinbarung zur Neuen Steuerung
Die Stadt Sankt Augustin hat, wie viele Städte im Bundesgebiet, damit begonnen, ihre Stadtverwaltung zu modernisieren. Zum 01.02.1999 wurde eine neue Aufbauorganisation geschaffen. Statt bisher über 30 Ämter, Abteilungen und Stabsstellen gibt es nur noch zehn Fachbereich sowie bestimmte Stabsstellen bei der Bürgermeisterin und dem Verwaltungsvorstand.
Damit dieser Umstrukturierungsprozeß gelingt, war es erforderlich, daß sich Mitarbeiter an diesem Strukturprozeß beteiligen und Ideen einbringen. Eine Dienstvereinbarung wurde abgeschlossen, die u.a. garantiert, daß es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird und daß bei Arbeitsplatzveränderungen auch die Belange der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Mit dem Abschluß dieser Dienstvereinbarung steht nun der Umstrukturierungsprozeß auf einem soliden Fundament. Aus der Stadtverwaltung Sankt Augustin soll so ein noch leistungsfähigerer und wirtschaftlicherer Dienstleister werden. Hierbei stehen die Delegation von Verantwortung, die ganzheitliche Sachbearbeitung die Mitarbeiterzufriedenheit, die letztendlich dazu führt, daß Bürger ein leistungsbereites und bürgerfreundliches Team vorfinden, im Vordergrund.
Interessenten können Exemplare der Dienstvereinbarung gegen Einsendung eines mit DM 3,- frankierten und adressierten Rückumschlages an folgende Anschrift erhalten: Personalrat der Stadt Sankt Augustin, Rathaus, Markt 1, 53754 Sankt Augustin.
Az.: I/1 030-00