Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 513/2012 vom 26.09.2012

Difu-Gutachten zur Umlage von Infrastrukturkosten

Die Bevölkerungszahl in Deutschland sinkt - aber nicht überall: In manchen Städten und Regionen werden künftig sogar mehr Menschen leben. Auch innerhalb der Städte variiert die Bevölkerungsentwicklung zum Teil erheblich zwischen den Ortsteilen. An diesem Orten müssen daher weiterhin neue Wohngebiete entstehen.

Vor dieser Herausforderung steht auch die Landeshauptstadt Potsdam, die mit einer anhaltenden Zunahme der Einwohnerzahl rechnen muss. Es reicht jedoch nicht, nur neue Wohngebiete zu planen und für die Verkehrsanbindung zu sorgen. Die neuen Einwohner wollen ihre Kinder auch in angemessener Entfernung in Kindergärten und Grundschulen betreut sehen. Das erfordert weitere Investitionen, falls dieser Bedarf nicht durch bestehende Einrichtungen gedeckt werden kann. Und dies ist oft der Fall, da bestehende unterausgelastete Einrichtungen eben nicht zufällig dort stehen, wo sie benötigt werden.

Wie können diese neuen, notwendigen Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen jedoch angesichts leerer Gemeindekassen finanziert werden? Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragte das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Rahmen eines Gutachtens, diese Frage zu klären. Die Untersuchung war so angelegt, dass sie über den konkreten Fall der Stadt Potsdam hinaus auch als Beispiel für andere Städte in vergleichbarer Situation dienen kann.

Die Difu-Wissenschaftler befassten sich in ihrem Gutachten mit einer im deutschen Recht bisher - aufgrund der strikten Eigentumsordnung - sehr zurückhaltend geregelten Frage der Finanzierung von Folgeinvestitionen in die öffentliche Infrastruktur. Denn eine Refinanzierung von öffentlicher Infrastruktur, welche Folge oder Voraussetzung von Investitionsvorhaben ist, ist hoheitlich nur in Bezug auf die nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähigen Anlagen vorgesehen: Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsstraßen, für den Ausbau von Straßen oder für den Anschluss an das öffentliche Entwässerungsnetz. Für andere öffentliche Infrastrukturmaßnahmen - wie Kindergärten und Grundschulen - besteht derzeit keine Möglichkeit, die Erstellungskosten durch Beitragserhebung auf die Begünstigten umzulegen.

Die Studie zeigt die von der Rechtsprechung vorgesehen Möglichkeiten auf, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Regelungen zur Übernahme dieser der Gemeinde entstehenden Kosten zu treffen, sofern sie Folge oder Voraussetzungen des geplanten Wohngebiets sind. Solche Folgekostenvereinbarungen sind grundsätzlich sogar auch dann möglich, wenn eine neu geplante soziale Einrichtung den Bedarf aus verschiedenen Wohngebieten decken soll - dann in Höhe des anteiligen Bedarfs des neuen Baugebiets.

Allerdings wurde dies von der Rechtsprechung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Studie dargestellt werden. Ausgewertet wurden zudem Erfahrungen und Beispiele anderer ausgewählter Städte: München, Stuttgart, Tübingen, Syke, Freiburg i. Br., Dortmund. Es zeigte sich, dass eine solche vertragliche Umlage von Folgekosten ein durchaus in der Praxis erprobtes und durch die Rechtsprechung bestätigtes Verfahren ist.

Schließlich wurden auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kaufpreise und Mieten in Modellrechnungen untersucht, die aus der Typologie des Potsdamer Baugeschehens abgeleitet wurden. Diese sind - unter den zu beobachtenden Rahmenbedingungen für die betrachteten Gebietstypen - eher gering. Besonderen Einfluss haben hierauf die Höhe der erforderlichen Infrastrukturinvestitionen, das Kauf- bzw. Mietpreisniveau sowie die jeweilige Marktsituation der Wohnbebauung.

Download der Publikation und weitere Informationen:
http://www.difu.de/publikationen/2012/untersuchung-der-kostenbeteiligung-dritter-an-den.html ; Shortlink: http://bit.ly/OZNKJU

Az.: II/1 620-11

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