Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 209/2023 vom 27.03.2023

Digitale Informationsveranstaltung „Serielles und modulares Bauen – Handlungsoptionen für das Geflüchtetenwohnen“ am 4. April 2023

Die Unterbringung von Schutzsuchenden in Deutschland stellt eine enorme Herausforderung für die zuständigen Länder und Kommunen dar. Um die Länder und Kommunen bei dieser Herausforderung nicht allein zu lassen, sondern zu entlasten, unterstützt der Bund bereits kurzfristig durch die mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften, die gegenwärtig für Bundeszwecke nicht benötigt werden. Daneben hat die Prüfung von mittel- und langfristigen Alternativen ergeben, dass Serielles und Modulares Bauen als Möglichkeiten der weiteren Unterstützung für die Flüchtlingsunterbringung ein wichtiges Potential darstellen, weil sie ggf. auch eine Nachnutzung für andere Wohnzwecke ermöglichen könnten.

Das serielle und modulare Bauen hat sich in den letzten Jahren als Strategie, qualitätsvolles Wohnen in Gebäuden mit erhöhtem sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsanspruch zu ermöglichen, erweisen können. Aufgrund der Flexibilität der Baukonzepte und der Beschleunigung der Bauzeiten von Gebäuden ist das serielle und modulare Bauen auch für besondere „Wohnerfordernisse“ besonders attraktiv geworden – serielles und modulares Bauen schafft Chancen, Geflüchtetenwohnen dort zu realisieren, wo Kapazitäten schnell und dringend benötigt werden.

Die Online-Informationsveranstaltung, die am 04.04.2023 von 10:30 Uhr bis 13:30 Uhr stattfindet und im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchgeführt wird, zeigt Handlungsoptionen auf, wie das serielle und modulare Bauen für die Errichtung von Wohnraum für Geflüchtete genutzt werden kann. Es werden Typenkonzepte dargestellt, die wichtige Anforderungen für die Versorgung von Geflüchteten mit Wohnraum erfüllen und in der Folge zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen und breiten Bevölkerungsschichten eine Wohnung geben können. Im weiteren Fokus steht die Beantwortung von Fragen, die sich bedarfsseitig an das serielle und modulare Bauen ergeben können.

Es wird überdies dargestellt, welche Möglichkeiten für Wohnungsunternehmen bestehen, auf Rahmenvertragspartner der Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen“ des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) zuzugehen und die dort entwickelten Bauweisen und das Vertragswerk für eigene Bauvorhaben zu nutzen. Die Rahmenvereinbarung läuft noch bis 22. Mai 2023.

Informationen zur Anmeldung, Ansprechpartner, die Tagesordnung und die Log-In-Daten zur Veranstaltung sind im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.1.4.11-004/004

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search