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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 735/2024 vom 18.11.2024
Digitalisierung Ausländerbehörden: Fachbezogene Pauschale - Verlängerung des Verwendungszeitraums bis 31. Dezember 2025
Mit Bescheid vom 11. Dezember 2023 ist den Ausländerbehörden der individuelle Anteil an der fachbezogenen Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz 2023 zur ‚Digitalisierung der Ausländerbehörden‘ zugewiesen worden. In den Nebenbestimmungen ist hierzu unter Ziffer 5 Buchstabe b die Verwendung bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt worden. Aufgrund einzuhaltenden Vergabe- und Ausschreibungsfristen sowie notwendigen Abstimmungsprozessen in der Gesamtverwaltung und mit kommunalen Rechenzentren, kann eine Verwendung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel bis zu diesem Zeitpunkt in vielen Fällen nicht erfolgen. Auch aufgrund der Forderungen der kommunalen Spitzenverbände hat der Landtag nunmehr diese Frist auf den 31.12.2025 verlängert. Sie erhalten daher vom Land zeitnah entsprechende Änderungsbescheide.
Az.: 16.1.12