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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 433/2021 vom 27.07.2021
Digitalisierung im Umweltbereich
Das Online-Zugangsgesetz des Bundes (OZG) gibt vor, dass ab dem 31.12.2022 die von diesem Gesetz erfassten Leistungen auch digital beantragt werden können.
In Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung durch den KDN betreut (www.kdn.de). Der KDN ist ein Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister in NRW (Zweckverband).
Der Umsetzungsprozess bezogen auf das OZG wird durch den KDN durch so genannte Umsetzungsprojekte im Bereich der Umweltverwaltung vorangetrieben. Städte und Gemeinden können bei der OZG-Datenbank (www.kdn.de/kommuneninnrw ) für die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde (namentliche Benennung) sichten, welche Aufgaben der Digitalisierung im Zusammenhang mit dem OZG auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde zukommen. Unter www.kdn.de/veranstaltungen/termine können die Städte und Gemeinden sich auch über Fachveranstaltungen informieren. Hinzu kommt, dass unter www.kdn.de/ozg/workshop eine Teilnahme an speziellen Veranstaltungen möglich ist, die sich mit dem Thema Digitalisierung in der Umweltverwaltung auseinandersetzen. Der nächste offene Erfahrungsaustausch im OZG-Themenfeld „Umwelt“ findet am 03.08.2021 in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr statt. Dozentin ist Frau Miriam Lenze (E-Mail: Miriam.Lenze@kdn.de).
In einem Erörterungsgespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden am 27.07.2021 hat KDN für den Bereich der Umweltverwaltung dargestellt, dass die Themen unterschiedlich mit Blick auf die Digitalisierung zugeordnet worden sind. So werden durch die Themenfelder „Erdaufschlüsse, Abfall, Anlagen, Altlasten und Bodenschutzkataster, Sprengstofferlaubnis, Gewässerbenutzung und Betrieb und Bauart von Fahrzeugteilen“ in erster Linie die Themenfelder abgedeckt, die von den unteren Umweltbehörden (Kreise, Kreisfreie Städte) zu bearbeiten sind. Unter dem Themenfeld „Engagement und Hobby“ finden sich die so genannten Brauchtumsfeuer. Unter dem weiteren Themenfeld „Bauen und Umwelt“ finden sich außerdem die Themenfelder der kommunalen Abfallentsorgung und der kommunalen Abwasserbeseitigung als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden.
Bei Rückfragen kann eine Stadt oder Gemeinde auch gerne mit dem KDN Kontakt aufnehmen.
Az.: 23.0.8 qu