Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 672/2024 vom 31.10.2024
Digitalisierung: Meldestelle REspect! als sog. Trusted Flagger für potenziell illegale Inhalte auf Online-Plattformen
Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Funktion als zentrale Koordinierungsstelle (DSC) für die Umsetzung des Digital Service Act (DSA) erstmals eine unabhängige Organisation als vertrauenswürdigen Hinweisgeber, sog. Trusted Flagger, zugelassen, um illegale Inhalte im Netz nach dem DSA wirksam zu bekämpfen.
Im Zulassungsverfahren prüfte der DSC die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung anhand zahlreicher eingereichter Unterlagen. Die Meldestelle REspect! konnte dabei ihre besondere Expertise, ihre Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie die präzise und objektive Weitergabe von Meldungen an die Online-Plattformen nachweisen.
Was ist die Aufgabe von REspect! als sog. Trusted Flagger?
REspect! konzentriert seine Arbeit als Trusted Flagger vor allem auf soziale Netzwerke und Video-Plattformen wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram. Der Fokus liegt auf Identifizierung von Hassrede, terroristischer Propaganda und anderen gewalttätigen Inhalten, die in deutscher, englischer und arabischer Sprache verbreitet werden.
Sofern der Meldestelle „REspect!" verdächtige Inhalte gemeldet werden, prüft sie diese und gibt potenziell rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter. Das BKA und eine spezialisierte Staatsanwaltschaft prüfen wiederum, ob ein Anfangsverdacht besteht. Nur wenn dieser Verdacht bestätigt wird, meldet "REspect!" den Inhalt an die entsprechende Plattform, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Dieses mehrstufige Verfahren soll sicherstellen, dass nur tatsächlich problematische Inhalte gemeldet werden.
Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen, wie beispielsweise die Löschung der Inhalte, zu ergreifen. Die Prüfung der Meldungen erfolgt also durch die Online-Plattformen selbst. Es ist ihre Verantwortung, darüber zu entscheiden, ob ein Inhalt entfernt wird oder nicht.
Aufgaben des Digital Services Coordinator (DSC)
Der DSC kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzerinnen und -Nutzer bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden.
Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.
Weitere Informationen zum DSC finden sich unter www.dsc.bund.de.
Hintergrund: Der Digital Services Act
Der Digital Services Act (DSA) setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und schützt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet. Der DSA verpflichtet digitale Dienste und Online-Plattformen zu mehr Sorgfalt und Transparenz und ermöglicht, einfacher gegen illegale Inhalte und Produkte, Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ ergänzt den DSA der EU für Deutschland. Es ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.
Anmerkung des StGB NRW und des DStGB
Die sog. Trusted Flagger sind ein weiterer wichtiger Baustein bei der Umsetzung des „Digital Service Act“ und des „Digitale-Dienste-Gesetzes“ und damit bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im digitalen Raum, die sich insbesondere auch gegen haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker richten. Da Online-Plattformen nur für Inhalte haften, die ihnen gemeldet werden, haben die vertrauenswürdigen Hinweisgeber gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, wie dem BKA und den Staatsanwaltschaften, die wichtige Funktion, dass illegale Inhalte identifiziert werden und die Plattformen von diesen Inhalten dann auch erfahren. Dies kann insbesondere auch den einzelnen Betroffenen helfen, dass Hass und Hetze im Netz, frühzeitiger und durch staatlich anerkannte Stellen erkannt und zumindest besser nachverfolgt werden können. Ob die Inhalte dann jedoch tatsächlich entfernt werden, bleibt weiterhin den Plattformen überlassen.
Quelle: DStGB Aktuell 4224 vom 18.10.2024
Az.: 17.0.1.4-001/001