Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 473/2019 vom 20.09.2019

DIHK untersucht kommunale Hebesätze

Am 9. September 2019 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Ergebnisse seiner alljährlichen Realsteuer-Hebesatzumfrage veröffentlicht. Demnach haben in diesem Jahr 54 der untersuchten 699 Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben. Insgesamt ist der durchschnittliche gemeindliche Gewerbesteuerhebesatz im Vergleich zum Vorjahr leicht um einen Prozentpunkt auf 436 Prozentpunkte angestiegen. Die Hebesätze sind weiterhin in Nordrhein-Westfalen am höchsten (Oberhausen 580 Prozent, Mülheim und Erftstadt jeweils 550 Prozent). Der niedrigste Hebesatz einer Gemeinde mit über 20.000 Einwohnern wurde ebenfalls in NRW, in Monheim (250 Prozent), festgestellt, gefolgt von Unterhaching (295 Prozent).

Die Hebesätze bei der Grundsteuer B sind nach den DIHK-Angaben in den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern um drei Prozent auf nunmehr 539 Prozentpunkte gestiegen. 37 Gemeinden, die in diesem Jahr ihren Grundsteuer B-Hebesatz um mehr als 30 Punkte erhöht haben, stehen wiederum 10 Gemeinden gegenüber, die eine zum Teil deutliche Absenkung vorgenommen haben. Der höchste Grundsteuer B-Hebesatz liegt nach den Angaben der DIHK aktuell bei 995 Prozentpunkten in Offenbach, der seit Jahren niedrigste Hebesatz findet sich mit 80 Prozentpunkten in Ingelheim.

Laut DIHK sind hohe Realsteuerhebesätze Ausdruck von Finanzschwäche. Aus Sicht der Wirtschaft sind die Länder daher aufgefordert, stärker ihrer Finanzierungsverantwortung für ihre Kommunen nachzukommen. Hierzu zählen unter anderem angemessene Zuweisungen der Länder an ihre Kommunen, wie etwa die vollständige Weiterleitung von für die Kommunen bestimmten Bundesmitteln.

Die Übersicht zu den Realsteuer-Hebesätzen 2019, auch nach Ländern sortiert, kann abgerufen werden unter

www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/steuern/finanz-und-haushaltspolitik/realsteuer-hebesaetze.

Die Ergebnisse der DIHK-Hebesatzumfrage 2019 sind abrufbar unter

www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-hebesatzumfrage-2019-im-ueberblick/at_download/file?mdate=1567927982323.

Az.: 41.6.1.2-001/002

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