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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 508/2018 vom 24.09.2018
Studie des DIHK zu kommunalen Hebesätzen
Die jährliche Befragung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hat ergeben, dass in diesem Jahr lediglich 49 der untersuchten 695 Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben haben, 56 Gemeinden haben sogar eine Absenkung vorgenommen. Insgesamt ist der durchschnittliche gemeindliche Gewerbesteuerhebesatz im Vergleich zum Vorjahr leicht um einen Prozentpunkt auf 435 Prozentpunkte angestiegen.
Die Hebesätze bei der Grundsteuer B sind nach den DIHK-Angaben in den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern um zwei Prozent auf nunmehr 536 Prozentpunkte gestiegen. 35 Gemeinden, die in diesem Jahr ihren Grundsteuer B-Hebesatz um mehr als 30 Punkte erhöht haben, stehen wiederum zwölf Gemeinden gegenüber, die eine zum Teil deutliche Absenkung vorgenommen haben.
In der Auswertung seiner Ergebnisse führt der DIHK u.a. aus, dass die Entwicklung der Hebesätze zeige, dass die Grundfinanzierung der Gemeinden insgesamt systematisch auf eine breite Grundlage gestellt werden sollte. Nur dann sei gesichert, dass diese nicht auf Erhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B zurückgreifen würden. Die Höhe der steuerlichen Belastung sei für Unternehmen häufig ein entscheidendes Kriterium bei der Standortwahl. Für Gemeinden mit einem sehr hohen Gewerbesteuerhebesatz sei es schwierig, sich im interregionalen, aber auch internationalen Standortwettbewerb zu behaupten. Oftmals seien es die ohnehin bereits strukturell finanzschwachen Kommunen, die Betriebe mit hohen Hebesätzen belasteten.
Damit vor allem die finanzschwachen Kommunen nicht in einen Teufelskreis aus Hebesatzerhöhungen und stetem Verlust an Standortattraktivität geraten, seien Bund und Länder in der Verantwortung, mehr als bisher ihrer Aufgabe einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen nachzukommen.
Die Übersicht zu den Realsteuer-Hebesätzen 2018 und die Ergebnisse der DIHK-Hebesatzumfrage 2018 können im Internet unter www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/steuern/finanz-und-haushaltspolitik/realsteuer-hebesaetze#hebesaetze-2018 abgerufen werden.
Az.: 41.6.2.1-002/002 ha