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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 147/2006 vom 25.01.2006
Dimmer für Straßenbeleuchtung
Aus Kostengründen schalten Kommunen in der Nacht oft die Laternen ganzer Straßenzüge aus, was jedoch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Doch während die Glühlampe zu Hause allein durch Absenkung der Spannung dunkler gedreht werden kann, ist das bei den in den meisten Straßenlaternen verwendeten Gasentladungslampen kaum möglich. Denn die benötigen eine bestimmte Mindestspannung, um überhaupt zu leuchten. Die beiden Unternehmen KD-Elektroniksysteme und ISLE haben nun aber mit Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums einen elektronischen Dimmer entwickelt, der die Helligkeit der Straßenlampen stufenlos regeln kann.
Der neue Dimmer hält die Spannung von 230 Volt konstant und reduziert dafür den zugeführten Strom. Eine computergesteuerte Zeitschaltuhr im Verteilerschrank gestattet bis zu drei frei einstellbare Absenkphasen in der Nacht. Die Leuchtstärke der Lampen kann so der lokalen Verkehrsdichte um die jeweilige Uhrzeit angepasst werden und sorgt auch in der Nacht für eine gleichmäßige Ausleuchtung der Straßen.
Zwei Pilotanlagen in Steckby (Sachsen-Anhalt) und Schmiedefeld (Thüringen) sowie sieben von Kommunen bereits installierte Anlagen sind derzeit in Betrieb. Die Leuchtstärke wird hier zwischen 22 und 6 Uhr heruntergedimmt und spart den Betreibern zwei Drittel an Strom, was abhängig von Lampenleistung und -anzahl pro Straßenzug und Jahr zwischen 300 und 600 Euro ausmacht und die Investition nach zwei Jahren amortisiert. Die Dimmphasen mit verringerter Leuchtkraft verleihen der Lampe außerdem eine längere Lebensdauer. Die meisten Anlagen lassen sich problemlos mit einem Dimmer nachrüsten, sofern der Straßenzug nicht über 3000 Watt verbraucht.
Az.: IV/3 861-00