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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 135/2014 vom 03.02.2014
Diskussion um Eckpunkte zur EEG-Reform
Bayern und Baden-Württemberg haben ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt, in dem sie Stellung zu den EEG-Eckpunkten von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel nehmen (vgl. StGB NRW-Mitteilung 20/2014). Die Ministerpräsidenten verlangen, dass Windkraftanlagen auch an schwächeren Standorten weiter rentabel betrieben werden können. Zudem müsse bis 2015 ein gesetzlicher Kapazitätsmechanismus etabliert werden, um neue, flexible und klimafreundliche Kraftwerke zu finanzieren. Die Bereitstellung gesicherter Leistung solle zusätzlich zu den Erlösen aus dem Stromverkauf honoriert werden. Insgesamt fordern sie einen nationalen Konsens über die Umsetzung der Energiewende.
In einem am Dienstag vorgelegten gemeinsamen Positionspapier der Landesregierung von Baden-Württemberg und der Bayerischen Staatsregierung haben diese zu den Plänen von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel Stellung bezogen. Die EEG-Eckpunkte seien als konstruktiver Rahmen für die nun anstehende Detailarbeit an der EEG-Reform unter Einbindung der Länder zu begrüßen. Sie stimmten dem dort formulierten Ziel zu, einerseits Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und andererseits Strom so kostengünstig wie möglich zu erzeugen. Allerdings üben beide Länder Kritik an der geplanten Vergütungskürzung für Windkraft an Land und Biogasanlagen. Als Länder mit einem bislang hohen Anteil der Kernenergie einerseits und einer starken Industrie andererseits, würde die Energiewende sie vor besondere Herausforderungen stellen.
Im Wesentlichen werden in dem Papier vier Punkte aufgegriffen:
Vergütungseinschnitte für Windkraft an Land und Biogasanlagen
Der Plan der Bundesregierung, allzu starke Förderung abzubauen, werde grundsätzlich unterstützt. Dies gelte auch für eine Überförderung der windstarken Standorte. Jedoch müsse auch in Süddeutschland an Standorten mit einem Referenzertrag von 60 bis 80 Prozent - gemessen an windstarken, meist küstennahen Standorten - noch rentable Windkraftinvestitionen für den Bau neuer Anlagen vorgenommen werden können. Bei der Übergangsregelung müsse eine Lösung gefunden werden, die den Vertrauensschutz von Investoren, die umfangreiche Vorarbeiten geleistet haben, angemessen berücksichtigen. Im Hinblick auf Biogasanlagen sei es notwendig, dass Erweiterungen bestehender Anlagen, die eine bedarfsgerechte Stromerzeugung ermöglichen, nicht zu einem Verlust des bisherigen Vergütungsanspruchs führen. Voraussetzung sei, dass die Gesamtmenge des in der jeweiligen Anlage produzierten Stroms gleich bleibe und der Strom direkt vermarktet werde.
Fokussierter Kapazitätsmechanismus
Spätestens bis 2015 müsse ein gesetzlicher Kapazitätsmechanismus etabliert werden. Dieser solle neue, flexible und klimafreundliche Erzeugungskapazitäten finanzieren. Im Rahmen eines „fokussierten Kapazitätsmechanismus“ solle auch die Bereitstellung gesicherter Leistung zusätzlich zu den Erlösen aus dem Stromverkauf honoriert werden. Länderspezifische Besonderheiten müssten Berücksichtigung finden. Die Versorgungssicherheit dürfe nicht gefährdet werden, wenn in den nächsten Jahren eine Reihe von Atomkraftwerken vom Netz gingen. In Baden-Württemberg und Bayern sei bis zum Jahr 2020 zusammen mit einem Rückgang der gesicherten, d. h. jederzeit verfügbaren Erzeugungsleistung von rund sieben Gigawatt, zu rechnen.
Einrichtung einer ständigen Energieministerkonferenz
Die Ministerpräsidenten schlagen auch die Einrichtung einer ständigen Energieministerkonferenz vor, die unter dem Vorsitz der Länder stehen soll. Ein Alleingang der Bundesregierung sei nicht erfolgsversprechend. Bei der Energiewende gehe es um ein nationales Projekt, das nur erfolgreich sein könne, wenn Bund und Länder gemeinsam eine konstruktive Lösung anstreben. Eine konstruktive, enge Koordinierung der Energiepolitik zwischen Bund und Ländern auf Augenhöhe werde als essentiell für das Gelingen der Energiewende angesehen.
Erarbeitung eines Energieeffizienz-Aktionsplans
Die Bundesregierung sei aufgefordert, einen konkreten Arbeitsplan mit Meilensteinen für die Erarbeitung eines Energieeffizienz-Aktionsplans für Deutschland vorzulegen. Dabei solle sie eng mit den Ländern zusammenarbeiten und bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht die Möglichkeit vorsehen, dass im Jahr 2016 bei erkennbarem relevantem Abweichen vom erforderlichen Einsparpfad geeignete Maßnahmen identifiziert und ergriffen werden.
Aktuelle Debatte
Die Vorschläge in dem EEG-Eckpunktepapier Gabriels werden insgesamt kontrovers diskutiert. So stießen die geplanten Einschnitte der Vergütung für Windkraft und Biogasanlagen auch auf Widerstand in Schleswig-Holstein und Thüringen, die bereits getätigte Investitionen und den weiteren Ausbau der Anlagen in ihren Ländern gefährdet sehen. Teilweise werden stärkere Einschnitte für Windenergieanlagen auf See gefordert. Auch die vorgesehene stärkere Beteiligung des für den Eigenverbrauch erzeugten Stroms an der EEG-Umlage stieß auf erhebliche Kritik, da sie Industrie und Unternehmen erheblich belasten würden. Bei einem Gespräch des Bundeswirtschafts- und Energieministers Gabriel mit sieben grünen Umweltministern aus den Bundesländern stieß die Ausweitung der Kraftwerkshilfen zum Teil auf Kritik. Während einige den Umfang der Finanzierung für den konventionellen Kraftwerkspark der großen Energieversorger RWE, E.ON und EnBW auf eine Leistung von maximal 10 Gigawatt oder eine Milliarde Euro begrenzen wollen, plädierten andere für 90 Gigawatt oder acht Milliarden Euro. Gabriel führt die Gespräche mit allen Energie- und Wirtschaftsministerien in dieser Woche fort.
Eine Darstellung und Bewertung der EEG-Eckpunkte des Wirtschafts- und Energieministeriums aus kommunaler Sicht ist in der StGB NRW-Mitteilung 20/2014 zu finden.
Az.: II/3 811-00/8