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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 725/2002 vom 05.12.2002
Dokumentation eines Mentoring-Projektes
Im Rahmen der Personalentwicklung ist das Instrument des Mentorings kein neuer Ansatz. Schon lange machen sich Wirtschaftsunternehmen die Idee des Mentorings zu Nutze im Sinne der Wissensvermittlung von Alt zu Jung, aber auch im Sinne eines längerfristigen Lernprozesses im Gegensatz zu einmaligen und vor allem sehr teuren Seminaren und Workshops. In Verwaltungen spielte Mentoring bis vor wenigen Jahren noch keine Rolle, allmählich findet es jedoch zunehmend Eingang in das Förderspektrum der Beschäftigten.
Im Sommer dieses Jahres beendeten die Städte Werl, Soest und Lippstadt das erste Cross-Mentoring-Projekt mit erstaunlichen Ergebnissen. Initiiert und durchgeführt wurde das Projekt jeweils von den Gleichstellungsbeauftragten, die das Organisationsteam bildeten und während der Laufzeit das Bindeglied zwischen Projekt und der jeweils eigenen Verwaltung darstellten.
Obgleich das Cross-Mentoring-Projekt einerseits ein Projekt zur Frauenförderung darstellte, wurde auch die Philosophie des Gender-Mainstreamings berücksichtigt. Denn als klassische Frauenfördermaßnahme hätten nur weibliche Führungskräfte die Aufgabe der Mentorin übernehmen können. Allerdings befinden sich in den Verwaltungen nur relativ wenige Frauen auf der mittleren und oberen Führungsebene, so daß auch männliche Führungskräfte die Mentoren-Aufgabe übernommen haben. Hierdurch erhofften sich die Initiatoren als "Nebeneffekt", daß auf eher unkonventionelle Weise geschlechtsbedingte Verständigungsschwierigkeiten und Vorurteilsstrukturen aus dem Weg geräumt werden können. Bestehende Unterschiede können nach Meinung der Initiatoren so als Erweiterung und Bereicherung des eigenen Handelns erkannt werden.
Die nunmehr vorliegende Dokumentation stellt das Cross-Mentoring-Projekt von der Konzeption über die Durchführung bis zur vorläufigen Schlussbewertung vor. Für weitere Auskünfte und Informationen stehen die Gleichstellungsbeauftragten der 3 beteiligten Städte zur Verfügung:
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Werl
Iris Bogdahn
Tel: 02922/800-1500
e-mail: iris.bogdahn@werl.de
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Soest
Uta von Wecus-Ballhausen
Tel: 02921/103-9030
e-mail: u.wecus@soest.de
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lippstadt
Michaela Quente
Tel: 02941/980-330
e-mail: michaela.quente@stadt-lippstadt.de
Az.: I/2 042-05-26