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StGB NRW-Mitteilung 272/2015 vom 28.04.2015
Dokumentation von Beispielen gelungener Inklusionspraxis
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen ein Inklusionskataster bekomme, in dem gelungene Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesammelt, dokumentiert und online abgerufen werden können. Hiermit sollen Anregungen für die Entwicklung neuer Projekte und Initiativen gegeben werden. Zudem sei das Inklusionskataster auch eine gute Informationsquelle für Menschen mit Behinderungen, die auf der Suche nach geeigneten Angeboten seien.
Die ersten vorbildhaften Inklusionsprojekte seien jetzt online gestellt worden. Beispielsweise „Eifel barrierefrei“, eine Initiative des Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn-Eifel. Dargestellt würden mehr als 70 Angebote, bei denen Menschen mit Behinderungen den Naturpark barrierefrei erleben könnten. Ein anderes Beispiel sei die „Künstergruppe Nebelhorn“ in Schermbeck (Kreis Wesel). Menschen mit und ohne Behinderungen fänden hier ein offenes Atelier, in dem sie sich unter Anleitung eines Künstlers kreativ betätigen könnten. Und ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen in Heek (Kreis Borken) habe mit Unterstützung des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ eine Integrationsabteilung gegründet, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam als Gärtnerinnen und Gärtner tätig seien.
Das Inklusionskataster werde fortlaufend neue Projekte unter anderem aus den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur, Politik und Gesundheit aufnehmen und auf seiner Internetseite darstellen. Hierzu gebe es ein unkompliziertes Verfahren, mit dem Projekte sich online für die Aufnahme in das Kataster bewerben könnten.
Das Inklusionskataster sei ein zentrales Projekt im Rahmen des Aktionsplanes der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle — NRW inklusiv“. Das Kataster werde bei dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen geführt. Die StGB NRW-Geschäftsstelle hält das Projekt für sinnvoll und bittet die Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes bei Interesse um Kontaktaufnahme zu dem ZPE. Internet: www.inklusive-gemeinwesen.nrw.de .
Az.: III/2 850