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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 403/2004 vom 21.05.2004
Domain-Namen nicht für Dritte nutzbar
Nach einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des OLG Celle vom 08.04.2004 (Az. 13 U 213/03) kann sich ein Dritter bei der eigenen Registrierung einer Domain nicht auf das Namensrecht einer anderen Person berufen, für die die Domain betrieben werden soll, wenn dadurch das Namensrecht einer weiteren Person verletzt wird.
Im konkreten Fall hatte eine Firma im Auftrag eines Kunden für diesen eine Domain mit dem Name der Firma des Kunden registrieren lassen. Sie wollte für diese eine Internetpräsenz schaffen. Hiergegen klagte eine andere Person, die ebenfalls Rechte am verwendeten Domainnamen (identischer Nachname wie der Firmenname) hatte. Die Erlaubnis des Kunden zur Registrierung für diese sei für die andere Person unbeachtlich.
Az.: G/3-1 830-06