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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 310/2008 vom 09.05.2008
Doppik in kommunalen Haushalten und Auswirkung auf die Kreisumlage
Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein besonderes Problem verbunden. Es geht um die Frage, welche Auswirkungen sich aus der Umstellung für die Kreishaushalte und damit letztlich für die Höhe der Kreisumlage ergeben. Hintergrund der Problematik ist, dass die Anforderungen der doppischen Rechnungslegung den Haushaltsausgleich im Vergleich zur Kameralistik tendenziell schwieriger machen. Umlagepflichtige Gemeinden sind von den erhöhten Anforderungen in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie mit ihrer Umlage auch zum Haushaltsausgleich des Umlagehaushalts beitragen.
Um bundesweit auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden die Dokumentation „Doppik in den kommunalen Haushalten - Auswirkungen auf die Kreisumlage“ erstellt. Es wird die Frage untersucht, welche Auswirkungen sich aus der Umstellung auf das NKF für die Kreishaushalte und damit letztlich für die Höhe der Kreisumlage ergeben. Die Broschüre kommt zu dem Schluss, dass allein die Anwendung doppischer Ausgleichsregelungen nicht zu einer höheren Kreisumlage führen darf. Die Broschüre verdeutlicht die Problematik und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Die Lösungsmöglichkeiten, die auf S. 12 dargestellt sind, decken sich hinsichtlich des Vorschlags zur Bildung von Sonderposten in den Kreishaushalten zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen mit dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des StGB NRW vom August letzten Jahres.
Die Broschüre kann hilfreich sein, gegenüber den örtlichen Landtagsabgeordneten für das Ziel zu werben, Doppelbelastungen der kreisangehörigen Gemeinden durch die Umstellung auf die Doppik zu vermeiden und so die volkswirtschaftlich entscheidende Investitionsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu erhalten.
Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat die Broschüre bereits den kommunalpolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen sowie dem Innenministerium NRW zur Kenntnis zugeleitet.
Az.: IV/1 942-00