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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 211/2002 vom 05.04.2002
Dosenpfand zum 01.01.2003
Nachdem die Änderung der Verpackungsverordnung als Grundlage für die Einführung des Dualen Systems der DSD AG im Juli 2001 im Bundesrat gescheitert ist, hat die Bundesregierung nunmehr zum 01.01.2003 ein Dosenpfand beschlossen. Von der Pfandpflicht werden Bier und Mineralwasser, aber auch Cola, Limonaden und andere Softdrinks mit Kohlensäure betroffen sein. Für Dosen und kleine Flaschen beträgt das Pfand 25 Cent, für große 1,5 Liter-Flaschen 50 Cent.
Hintergrund für die geplante Einführung des Dosenpfandes ist, daß die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und vom Umweltbundesamt überprüften Zahlen über die Entwicklung auf dem Getränkemarkt bestätigen, daß der Anteil der Mehrwegverpackungen erneut dramatisch zurückgegangen ist. Die Pfandflasche ist auf unter 64 % abgesunken. Die Getränkewirtschaft ist nach der geltenden Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998 verpflichtet, einen Mehrweganteil von mindestens 72 % einzuhalten. Falls diese Marke dauerhaft unterschritten wird, ist die Bundesregierung nach der geltenden Verpackungsverordnung verpflichtet, zum Schutz der Mehrwegflaschen zu handeln. Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß zwar die Änderung der Verpackungsverordnung im Juli 2001 im Bundesrat gescheitert war. Die jetzt beschlossene Einführung einer Pfandpflicht zum 01.01.2003 beruht aber auf der bereits von der alten Bundesregierung beschlossenen Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998, die bei einem Unterschreiten des Mehrweganteils diese Rechtsfolge vorsieht.
Az.: II/2 32-16-4