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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 209/2003 vom 24.01.2003
Dritter e-Government-Wettbewerb 2003
Noch bis zum 31. Januar 2003 können sich Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen für den diesjährigen 3. eGovernment-Wettbewerb bewerben. Gefragt sind Innovationen im Bereich Anwendungen von Internet-Technologien zur Entwicklung des eGovernments. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Die Gewinner-Behörde wird mit einer einwöchigen Studienreise in die USA ausgezeichnet. Das Bundesministerium des Innern möchte Bund, Länder und Kommunen auf dem Weg zum eGovernment unterstützen. Deshalb übernimmt, wie bereits bei den vorigen zwei Wettbewerben, Bundesinnenminister Otto Schily die Schirmherrschaft. Ausgerichtet wird der 3. eGovernment-Wettbewerb von Cisco-Systems und Bearing Point. Von den Teilnehmern werden Vorschläge zur Erhöhung der Qualität und Effizienz des Verwaltungshandelns sowie zur Verbesserung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit beitragen erwartet. Bei der Auswahl der besten Beiträge wird besondere Aufmerksamkeit auch auf die Anwendungen gelegt, die zur Umsetzung der "Deutschen Breitbandinitiative" beitragen. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit über die Chancen informiert werden, die sich aus dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung ergeben, um eGovernment zu fördern und dessen Akzeptanz zu erhöhen.
Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge von einer unabhängigen Expertenkommission. Die Preisverleihung findet im März auf der CeBIT in Hannover statt. Gekürt werden die Preisträger werden auf dem ENAC-Forum der CeBIT 2003 in Hannover.
Folgende Bewertungskriterien sind verbindlich:
* Effektivität - Welche Bedeutung hat das Projekt für die Verwaltungsmodernisierung?
* Effizienz - Wie sorgsam wird mit öffentlichen Geldern umgegangen? Ist das Projekt realisierbar und mit welchem
Aufwand?
* Innovationsgrad - Inwieweit wurden neue Wege gefunden, ein Problem anzugehen?
* Technologie - An welchen technologischen Standards orientiert sich das Konzept?
* Lernfähigkeit - Wurde bei einem realisierten Projekt die Erfahrungen Dritter sinnvoll genutzt?
* Übertragbarkeit - Würde sich die Projektidee auch bei anderen Behörden verwirklichen lassen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen inklusive nachgeordneter Behörden und Einrichtungen. Eingereicht werden können bis zum 31. Januar 2003 Konzepte zum eGovernment, die sich im konkreten Planungsstadium befinden sowie Projekte, die sich in der Umsetzungsphase befinden oder bereits abgeschlossen sind. Die Wettbewerbsbroschüre sowie das Formblatt zur Teilnahme am Wettbewerb können über die Hotline (030) 88004-2258 sowie im Internet unter www.verwaltung-der-zukunft.de abgerufen werden.
Az.: G/3 830-00