Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 214/1999 vom 05.04.1999

Drittes Euro-Einführungsgesetz: Einführung des Euro-Bargelds

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Dritten Euro-Einführungsgesetzes vorgelegt, das insbesondere die Einführung des Euro-Bargelds regeln soll.

Vom 1. Januar 2002 an werden auf Euro lautende Banknoten sowie auf Euro oder Cent lautende Münzen in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten ausgegeben. Der europäische Gesetzgeber sieht dabei einen Zeitraum von längstens 6 Monaten für den Parallelumlauf des auf die jeweilige nationale Währungseinheit und des auf Euro und Cent lautenden Bargelds vor. Der jeweilige nationale Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit, diese Zeitspanne des Parallelumlaufes zweier gesetzlicher Zahlungsmittel – ggfs. bis auf Null – zu verkürzen. Die Bundesregierung hat sich für eine entsprechende Verkürzung dieser Zeitspanne entschieden, d.h. die auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und die auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen verlieren zeitgleich mit der Einführung des Euro-Bargelds ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel (sogenannter juristischer Big Bang). Der Parallelumlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel würde Handel und Kreditinstitute mit erheblichen Kosten belasten, die diese unter Umständen auf die Verbraucher abwälzen würden.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt insbesondere die am 22.10.1998 erzielte Einigung zwischen den Verbänden der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen sowie der Automatenwirtschaft. Diese Verbände hatten auf freiwilliger Basis folgendes vereinbart:

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1. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis zum 28.02.2002 auf Deutsche Mark lautende Banknoten und Münzen annehmen.

2. Der Einzelhandel wird bis zum 28.02.2002 auf DM lautende Banknoten und Münzen, davon Münzen bis zu einem Höchstbetrag von 20 DM je Einzelgeschäft, an der Kasse in Zahlung nehmen.

3. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis zum 28.02.2002 auf Deutsche Mark lautende Münzen ab 0,10 DM in unmittelbarem Tausch gegen auf Deutsche Mark lautende Banknoten oder gegen Belastung auf dem Kundenkonto aus den verfügbaren Kassenbeständen der jeweiligen Geschäftsstelle abgeben.

4. Der Einzelhandel wird bis zum 28.02.2002 auf DM lautende Münzen aus verfügbaren Kassenbeständen des jeweiligen Betriebs abgeben. Dies könnte an Informationsständen in den Betrieben geschehen.

5. Automaten, die im Zuge des technischen Umstellungsprozesses noch nicht auf Euro umgestellt sind, werden weiterhin auf DM lautende Banknoten und Münzen annehmen und als Rückgeld herausgeben.

</DIR>

Davon unabhängig wird noch auf Jahrzehnte der Umtausch von auf DM lautende Banknoten und Münzen in auf Euro lautende Banknoten und Münzen bei den Zentralbanken möglich sein.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies, daß kein rechtlicher Zwang besteht, nach dem 01.01.2002 noch DM-Scheine und –Münzen anzunehmen. Es liegt in der freien Entscheidung jeder Kommune, ob die Entgegennahme von DM-Scheinen und –Münzen wie im Handel oder unter anderen Modalitäten erfolgt.

Az.: IV/1 960-00/1

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