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StGB NRW-Mitteilung 245/2000 vom 05.05.2000
Drogen- und Suchtbericht 1999
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat im März 2000 ihren Drogen- und Suchtbericht 1999 vorgelegt. Die Zahl der Drogentoten ist danach im vergangenen Jahr um 8,2 % gestiegen und damit seit 1992 auf dem höchsten Stand. 1999 starben über 1.812 Menschen am Konsum illegaler Drogen und deren Folgeerkrankungen. Das sind 138 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen verringerte sich 1999 auf 20.573 Personen, dies entspricht einem Rückgang von 1,8 %.
Angesichts der Zahlen, die der Drogen- und Suchtbericht 1999 vorlegt, gewinnen die Ziele der Drogenpolitik des Bundes besonderes Gewicht, die vier Säulen umfassen: Aufklärung, Prävention, Hilfe und Strafverfolgung des kriminellen Drogenhandels. Als zusätzliches Instrument zur Realisierung dieser Ziele wurde am 8.12.1999 die 14-köpfige Drogen- und Suchtkommission eingesetzt. Bereits 1992 hatte das Bundeskabinett ein Vorläufergremium, das den Namen "Nationaler Drogenrat" trug, beim damaligen Bundesminister für Gesundheit berufen. Durch Beschluß des Bundeskabinetts vom 18.11.1998 ist im übrigen das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom Innen- in das Gesundheitsministerium verlagert worden.
Zur Prävention des Drogenkonsums setzt der Bund verstärkt auf Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Hierbei ist die Kampagne "Kinder stark machen" zu nennen, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) u.a. in Zusammenarbeit mit den Organisationen aus dem Bereich des Sport in vielen Einzelprojekten das Thema Suchtvorbeugung bei Kindern zum Ziel hat. Auch die verstärkte Kooperation zwischen Deutschem Städte- und Gemeindebund, Deutschem Städtetag, BZgA und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist eines der neuen Projekte.
Der Themenschwerpunkt der diesjährigen Drogen- und Suchtprävention liegt bei der Bekämpfung des Alkoholkonsums. Eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Werbewirtschaft und Industrie soll eine "freiwillige Beschränkung" der Alkohol-Werbung erreichen.
Im Kooperationsmodell "Nachgehende Sozialarbeit" werden in zwei Suchthilfeeinrichtungen in jedem Bundesland sogenannte "case manager" oder "Lotsen" eingesetzt, die im Einzelfall für chronisch suchtkranke Abhängige besondere Hilfen planen, anbieten und die Abhängigen zur Durchführung des individuell erstellten Konzeptes ermuntern. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 soll schließlich ein Modellversuch zur heroingestützten Behandlung durchgeführt werden. Sein Ziel soll darin liegen, exemplarisch in einigen Städten neue Erkenntnisse zu erbringen, wie die Gesamtbehandlung von chronisch Abhängigen durch eine heroingestützte Behandlung gefördert und technisch/organisatorisch durchgeführt werden kann. In Drogenkonsumräumen sollen die mitgebrachten Drogen unter hygienisch sicheren Bedingungen konsumiert werden können.
Az.: III 541