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StGB NRW-Mitteilung 133/2000 vom 05.03.2000
DStG gegen Eingriffe in die Arbeitslosenhilfe
Die Überlegungen, z.B. von Seiten der Arbeitgeberverbände, die Arbeitslosenhilfe zu kürzen, zu befristen bzw. ganz abzuschaffen, stoßen auf den Widerstand des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. "Solche Vorschläge sind einseitig und würden bei ihrer Umsetzung erhebliche Belastungen der Städte und Gemeinden verursachen", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, kürzlich in Berlin.
Für 2,9 Millionen Sozialhilfeempfänger zahlen die Kommunen derzeit
18 Milliarden Mark an Sozialhilfekosten. Schon heute erhalten 300.000 Arbeitslose zu ihrer Arbeitslosenhilfe ergänzend Sozialhilfe. Wer jetzt die Arbeitslosenhilfe abschaffe oder befristet zahle, erhöhe die Sozialhilfelast der Städte und Gemeinden um weitere Milliarden Mark. Damit würden die finanziellen Konsolidierungsmaßnahmen der Kommune gefährdet. Mit der Streichung der Arbeitslosenhilfe würde die gesamte Langzeitarbeitslosigkeit kommunalisiert. Zur Zeit bemühten sich Städte und Gemeinden ihre fast 800.000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger mit verschiedensten Maßnahmen in Arbeit zu bringen. 1999 sei dies bei über 300.000 Personen gelungen. Bei der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe kämen über 1 Millionen Personen hinzu, die zur Zeit Arbeitslosenhilfe in einem Gesamtumfang von 28 Milliarden Mark beziehen. Dies würde die Kommunen überfordern.
Statt der einseitigen Belastung der Kommunen schlägt der DStGB vor, die gesetzlichen Grundlagen für Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu vereinheitlichen. Doppelarbeit in Sozialämtern und Arbeitsämtern muss vermieden werden. Die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialamt sei weiter zu verbessern. Es müsse aufhören, dass die betroffenen Hilfeempfänger immer wieder die gleichen Grunddaten bei verschiedenen Behörden zur Verfügung stellen müßten. Zuständigkeiten und Leistungen müssen übersichtlich und bürgerfreundlich gestaltet werden.
In diesem Zusammenhang fordert der DStGB durch den Bund finanzierte Pilotprojekte, in denen die einheitliche Betreuung und Reintegration in den Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen erprobt wird, unabhängig davon ob sie Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beziehen.
Az.: III 809