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StGB NRW-Mitteilung 188/2005 vom 27.01.2005
DStGB fordert Familienverträglichkeitsprüfung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich im Zusammenhang mit der Notwendigkeit eines bedarfsorientierten Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige aktuell für eine Familienverträglichkeitsprüfung bei neuen Gesetzen und Verordnungen ausgesprochen. Eine nachhaltige Familienpolitik und die Verbesserung des Bildungsstandortes Deutschland würden nur gelingen, wenn die Politik dafür sorgt, dass die Kommunen in der Lage sind, diese Aufgaben anzugehen. Der Ruf nach immer weiteren Steuersenkungen sei der falsche Weg, weil weniger Steuern zwangsläufig auch weniger staatliche Leistungen für die Bürger bedeuteten.
Der DStGB setzt sich dafür ein, die Leistungen für Familien in einer Familienkasse zusammenzufassen. Dies gäbe die Chance, die Mittel zielgenauer z.B. für Kinderbetreuung oder gerade für die Unterstützung bedürftiger Familien einzusetzen. Insgesamt müsse die Politik ihre Versprechen auch mit den nötigen finanziellen Handlungsmöglichkeiten unterlegen. Hierzu könne auch eine Familienverträglichkeitsprüfung dienen.
Az.: III 780