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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 356/2015 vom 13.05.2015
DStGB-Forderungen zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 07. Januar 2015 seine Eckpunkte zur Umsetzung des EU-Vergaberechts verkündet hat, wird in diesen Tagen der Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Bundeswirtschaftsministerium erwartet. Auch vor diesem Hintergrund fand am 23. April 2015 bei den forum vergabe-Gesprächen in Fulda unter Leitung von Herrn Professor Dr. Meinrad Dreher, Universität Mainz, eine Podiumsdiskussion zur Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien statt.
Hieran nahmen der zuständige Ministerialdirigent im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herr Christian Dobler, Frau Ministerialrätin Jasmin Deling aus dem Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, Herr Regierungsdirektor Reinhard Janssen aus dem Bundesbauministerium sowie Norbert Portz vom Deutschen Städte- und Gemeindebund teil. Die von Norbert Portz im Rahmen seines Eingangsstatements vorgestellten zehn Thesen und Forderungen an die „Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien“ aus kommunaler Sicht betreffen schlagwortartig folgende Punkte:
- Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung
- Diskrepanz von Ober- und Unterschwellenrecht vermeiden
- Verordnung über Konzessionsvergabe schlank ausgestalten
- 1:1-Umsetzung darf nicht zu Verzicht auf eigene Gestaltung führen
- Doppelregelungen vermeiden — PQ-Verfahren mit EEE harmonisieren
- Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte praxisnah gestalten
- Umfassende Einführung der eVergabe erfordert kompatible Systeme
- Optionen des EU-Vergaberechts bei Umsetzung nutzen
- Klarstellung bei Vergaberechtsfreiheit öffentlich-öffentlicher Kooperationen
- Praxis braucht Ruhe und keine weiteren Novellen
Details dazu sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abrufbar.
Az.: II/1 608-00