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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 805/1999 vom 20.11.1999
DStGB für Lkw-Gebühr auf allen Straßen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich Anfang November 1999 für die Einführung einer Schwerverkehrsabgabe für den gewerblichen Verkehr ausgesprochen. Die Zunahme des schweren Lkw-Verkehrs in den vergangenen Jahren und die zu erwartende Zunahme in den nächsten Jahren, besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Öffnung der osteuropäischen Staaten, überfordere die finanzielle Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hände in Deutschland beim Erhalt der hohen Qualität des Straßennetzes. Ein 40-Tonnen-Lkw verursache etwa so viele Straßenschäden wie 160.000 Pkw.
Die Absicht der Bundesregierung, die Euro-Vignette ab dem Jahr 2002 durch eine streckenbezogene Abgabe zu ersetzen, sei ein richtiger Ansatz. Im Gegensatz zur Auffassung des BMVBW ist der DStGB jedoch davon überzeugt, daß das europäische Recht einer Abgabenerhebung abseits der Autobahnen nicht entgegensteht. Dem Argument, daß durch eine Gebührenerhebung auf Autobahnen kaum Verlagerungseffekte des nachgeordneten Straßennetzes zu erwarten seien, weil es sich um zeitsensiblen Güterverkehr handele, könne nicht gefolgt werden. Höhere Gebühren würden in dem von hohem Konkurrenzdruck gezeichneten Güterverkehrsmarkt sofort zu Ausweichreaktionen führen.
Der DStGB spricht sich deshalb für eine differenzierte Gebühr aus, die nach Strecke und zulässigem Gesamtgewicht differenziert sein muß. Des weiteren müßten auch die kommunalen Straßenbaulastträger am Aufkommen der Gebühren beteiligt sein.
Az.: III 641 - 80