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StGB NRW-Mitteilung 33/2006 vom 04.12.2006
DStGB gegen Ermahnungen für mehr Kinderbetreuung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Ermahnungen aus dem Kreis der großen Koalition, die Kommunen müssten mehr in die Kinderbetreuung investieren, zurückgewiesen. Schon jetzt gäben die Kommunen jährlich 13 Mrd. Euro für die Kinderbetreuung aus und versuchten im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Betreuung weiter auszubauen und zu verbessern. Statt Ermahnungen solle die Politik endlich sicherstellen, dass die Kommunen die notwendigen Finanzmittel erhalten, um eine flächendeckende Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Die Politik verhalte sich widersprüchlich, wenn sie auf der einen Seite den kostenfreien Kindergarten verspreche, die Kommunen zum weiteren Ausbau ermahnt, aber auf der anderen Seite nicht die notwendigen Finanzmittel bereitstelle. Gerade bei den jüngsten Verhandlungen über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten von Hartz IV seien die Forderungen der Kommunen in Höhe von 5,8 Mrd. Euro eben nicht erfüllt worden. Nach wie vor sei die Finanzkraft der Kommunen schwach, was sich zum Beispiel daran zeige, dass die Kommunen über 26 Mrd. Euro Kassenkredite aufnehmen mussten, mit denen teilweise sogar das Personal bezahlt wird. Notwendig seien vielmehr Investitionen, die Bund und Länder dauerhaft finanzieren müssten.
Az.: III 711