Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 269/2018 vom 19.04.2018

DStGB gegen Notifizierungspflicht für Bauleitpläne

Gegenwärtig wird auf EU-Ebene eine Notifizierungsrichtlinie der EU-Kommission beraten, nach der die Gefahr besteht, dass auch alle Bauleitpläne der Städte und Gemeinden EU-notifizierungspflichtig werden. Dieses Vorhaben muss unbedingt gestoppt werden, da es sowohl rechtlich als auch sachlich vollkommen unangebracht ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie den auch für den Städtebaubereich zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt: "Derzeit wird auf EU-Ebene ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2016/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt beraten (siehe zuletzt das Working Paper des Rates der Europäischen Union vom 13. April 2018 — WK 4335/2018 INIT). 

Der Entwurf für die Notifizierungsrichtlinie soll für den EU-Binnenmarkt eine effiziente Struktur und Funktionsweise gewährleisten. Vor allem soll das Angebot von Dienstleistungen im EU-Bereich nicht durch unangemessene und ungerechtfertigte Regulatorien beeinträchtigt werden. Dies ist zweifellos ein wichtiger Schritt zur Erreichung eines einheitlichen EU-Binnenmarkts. Wir halten es aber in diesem Zusammenhang für nicht nachvollziehbar, dass nach dem Vorschlag der neuen Richtlinie Raumordnungs- und auch Bauleitpläne der Städte und Gemeinden einer Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission unterliegen sollen.

Mit den Bauleitplänen der Städte und Gemeinden, also den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen, machen die Kommunen Angebote und Vorgaben für die Bebauung und Gestaltung der jeweiligen Grundstücke. Damit ist unter keinen Gesichtspunkten eine Beeinträchtigung für das Anbieten von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt verbunden. In der Folge können diese Pläne auch nicht notifizierungspflichtig sein. Hinzu kommt, dass wir in einer Notifizierungspflicht kommunaler Bauleitpläne einen Eingriff in die in Deutschland nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) geschützte Planungshoheit der Städte und Gemeinden sehen und auch das europäische Subsidiaritätsprinzip für verletzt halten.

Eine Notifizierungspflicht würde alle über 11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland betreffen. Sie würde weit über 100 000 jährlich von den Kommunen aufgestellten Bauleitpläne notifizierungspflichtig machen. Eine Notifizierungspflicht würde damit, abgesehen von dem zeitlichen Aufschub, ein Arbeitsvolumen beinhalten, das weder für Städte und Gemeinden noch für die Kommission leistbar ist. Wir bitten Sie daher eindringlich, sich im Rahmen des für den 26. April 2018 anstehenden nächsten Termins des Trilogverfahrens für eine Ausnahmeregelung der Raum- und Bauleitpläne von der Notifizierungspflicht einzusetzen."

Az.: 20.1.1.8-018/001

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