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StGB NRW-Mitteilung 94/2001 vom 05.02.2001
DStGB gegen Schaffung von Grundsicherungsämtern
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wendet sich entschieden gegen Pläne der Bundesregierung, zur Grundsicherung für ältere Menschen und Erwerbsunfähige Grundsicherungsämter auf kommunaler Ebene als eigenständige Behörde neben den Sozialämtern einzurichten. Dies bedeute einen eklatanten Eingriff in die kommunale Organisationshoheit, mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei insbesondere, dass die Kommunen bisher keine Gelegenheit erhalten haben, zu diesen Plänen offiziell Stellung zu nehmen.
Die Pläne der Koalition sehen vor, dass auf kommunaler Ebene Grundsicherungsämter eingerichtet werden, die Grundsicherungsleistungen an über 65-jährige und Erwerbsgeminderte gewähren. Damit würde eine eigenständige, von den Sozialämtern neu zu organisierende Einheit aufgebaut.
Würden die Überlegungen Gesetz, wäre dies der erste Schritt zu einer kommunal finanzierten Grundsicherung, befürchtet der DStGB. Es bestehe die Gefahr, dass immer weiter Gründe gefunden werden, bestimmte Personen und Gruppen von den Leistungsprinzipien der Sozialhilfe auszunehmen. Das wäre der Anfang vom Ende des Grundsatzes der Nachrangigkeit der Sozialhilfe, was bedeutet, dass grundsätzlich nur derjenige staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann, der nicht über eigenes Vermögen oder Unterhaltsansprüche verfügt.
Az.: III 801