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StGB NRW-Mitteilung 595/2000 vom 20.10.2000
DStGB gegen sozialfinanzierte Grundsicherung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wendet sich entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der Rentenreform eine Grundrente für Rentner und Erwerbsunfähige über die Sozialhilfe zu finanzieren. Eine Dauerleistung der Sozialhilfe als Rentenersatz und unter Aufgabe sozialhilferechtlicher Grundsätze führt nach Auffassung des DStGB zu unkalkulierbaren finanziellen Belastungen der Kommunen und höhlt das Bundessozialhilfegesetz als Fürsorgeleistung weiter aus.
Der DStGB kritisiert insbesondere, daß statt einer vom Bund finanzierten Grundsicherung diese offenbar auf die kommunale Ebene verschoben werden soll. Die Heranziehung unterhaltsfähiger Kinder für unterhaltsbedürftigen Eltern abzuschaffen, auf die Bedürftigkeitsprüfung bei über 65-jährigen und Erwerbsunfähigen weitgehend zu verzichten, die Anrechnung von Vermögen nur noch eingeschränkt vorzunehmen und das Bedarfsanrechnungsprinzip auszuhöhlen, hebe die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes insbesondere das Nachhaltigkeitsprinzip auf. Durch eine solche "gehobene" Sozialhilfe werde der Anreiz für eine private Altersvorsorge beeinträchtigt, der Generationsvertrag verletzt und die Zahl der Sozialhilfeempfänger erhöht. Die Höhe der Mehrausgaben für die Kommunen sei unkalkulierbar, da entgegen der Geschäftsordnung der Bundesregierung bislang keine seriöse Kostenschätzung vorliege. Der DStGB meldet auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an, da u.a. der Fürsorgecharakter der Sozialhilfe ausgehöhlt werde.
Az.: III 878