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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 550/2014 vom 10.09.2014
DStGB-Leitfaden "Auslaufende Konzessionsverträge"
Die Entscheidung über die Vergabe der Strom- und Gasnetzkonzessionen ist in vielen Städten und Gemeinden aktueller denn je. Eine Vielzahl an Konzessionsverträgen läuft derzeit und in den nächsten Jahren aus. Hinzu kommt, dass die Frage der (Re-)Kommunalisierung im Energiebereich seit einiger Zeit immer mehr ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion in vielen Städten und Gemeinden rückt. Damit sollen - gerade in Zeiten der Energiewende - der kommunale Einfluss auf die örtliche Energiepolitik gestärkt und auf der Grundlage erneuerbarer Energien verbrauchsnahe Lösungen i. S. d. Bürger und Wirtschaft entwickelt werden. Dabei spielen aus Sicht der Gemeinden auch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe eine ganz erhebliche Rolle.
Die Anforderungen an die Konzessionsvergabe sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und haben zu einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen geführt. Sowohl die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 als auch die Grundsatzentscheidungen des BGH aus dem Dezember 2013 haben den Rechtsrahmen für die Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren und der Auswahlkriterien grundlegend verändert. Die Vergabe von Konzessionen ist komplizierter geworden und mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftet.
Mit der 2. Auflage der DStGB-Dokumentation Nr. 125 „Auslaufende Konzessionsverträge - Ein Leitfaden für die kommunale Praxis“ werden die verschiedenen Facetten dieser Problematik verdeutlicht und Lösungswege aufgezeigt. Die Dokumentation ist im StGB NRW-Internet im Mitgliederbereich für StGB NRW-Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Konzessionsverträge abrufbar.
Az.: II/3 811-00/1