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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 128/2017 vom 13.12.2016
DStGB-Positionspapier zum Aktionsplan Luftreinhaltung
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf hat der DStGB ein Positionspapier zur Luftreinhaltung herausgegeben. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte am 13.09.2016 entschieden, dass der seit Anfang 2013 für die Landeshauptstadt Düsseldorf geltende Luftreinhalteplan von der Bezirksregierung Düsseldorf zu überarbeiten ist. Das VG Düsseldorf gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen statt und brachte als Instrument zur Luftreinhaltung ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Betracht (siehe i.e. StGB NRW-Mitteilung 666/2016 vom 26.09.2016).
Das Positionspapier stellt zunächst fest, dass saubere Luft von enormer gesellschaftlicher Bedeutung ist, da sie für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden sorgt und sie als Standort attraktiv macht. Luftverschmutzungen hingegen beeinträchtigen die Gesundheit der Menschen in hohem Maße, indem sie Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Asthma verursachen oder befördern. Die Überschreitung der Grenzwerte in vielen Städten zeigt, dass die Verunreinigung der Luft mit Schadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxiden wirksam bekämpft werden muss, bevor Gerichte Fahrverbote verhängen. Das Positionspapier schlägt dabei insbesondere ff. Maßnahmen vor:
- Schadstoffe an der Quelle bekämpfen
- Autohersteller in die Pflicht nehmen
- Rechtssichere Luftreinhaltepläne schaffen
- Radverkehr und ÖPNV stärken
Das Positionspapier steht StGB NRW-Mitgliedskommunen auf der Internetseite des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service / Fachgebiete / Umwelt, Abfall und Abwasser zum Download zur Verfügung.
Az.: 27.2.1-001/001 gr