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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 669/2001 vom 05.11.2001
DStGB-Wirtschaftsausschuss zum UMTS-Mobilfunk
Der Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat jüngst festgestellt, daß auch für kommunale Gebietskörperschaften im ländlichen Raum die Nutzbarkeit von UMTS-gestützter Kommunikationstechnologie zukünftig einen positiven Standortfaktor für Wirtschaftsansiedlung und -förderung darstellen wird. Zur Vermeidung eines signifikanten Infrastrukturgefälles zwischen Ballungsräumen und dem ländlichen Raum erachtet er deshalb einen raschen flächendeckenden Ausbau der UMTS-Netze als unerläßlich.
Ferner weist der Ausschuß darauf hin, daß derzeit keine allgemein anerkannten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse vorliegen, die einen Kausalzusammenhang zwischen Mobilfunkanlagen und Gesundheitsschäden belegen oder widerlegen. Auf der anderen Seite sieht er es als erforderlich an, die Sorgen in der Bevölkerung vor möglichen negativen Auswirkungen der Mobilfunkantennen Ernst zu nehmen und die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder zu intensivieren, um die existierenden Grenzwerte ständig auf ihre Gesundheitsverträglichkeit zu überprüfen.
Ausdrücklich begrüßt der Ausschuß den Abschluß der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze, die den Städten und Gemeinden stärkeren gestalterischen Einfluß zugesteht. Der Wirtschaftsausschuß des DStGB sieht darin eine Möglichkeit sicherzustellen, daß die Netzbetreiber die Städte und Gemeinden zukünftig bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen besser als bisher informieren und beteiligen.
Az.: III 460 - 62