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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 832/2005 vom 07.11.2005
DStGB zu Fehlanreizen bei Hartz IV
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, hat der neuen Bundesregierung Unterstützung zugesagt, Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten im SGB II zu beseitigen. Dazu gehörten die Grundsätze:
kein Arbeitslosengeld II für allein lebende Kinder wohlhabender Eltern,
Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsgemeinschaften einschränken Umkehr der Beweislast für zusammenlebende Paare. Diese müssten dann ihrerseits darlegen, dass es sich nicht um eine Lebens-, sondern nur um eine Wohngemeinschaft handelt,
verbesserte Regelungen des Datenabgleichs insbesondere mit den Finanzämtern,
genauere Überprüfung der vorgelegten Dokumente, wie zum Beispiel Mietverträge
effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Nachdrücklich warnt der DStGB vor einer erneuten Diskussion über die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine nationale Aufgabe, betonte Schäfer. Die zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Sommer 2005 geschlossene Rahmenvereinbarung stärke die dezentrale Aufgabenwahrnehmung, insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen.
Unstreitig verfügten viele Kommunen über die Erfahrung, persönliche Dienstleistungen für Langzeitarbeitslose zu erbringen. Dies dürfe aber nicht verwechselt werden mit der Übernahme der komplexen Aufgabe der Qualifizierung, Betreuung, Beratung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose. Es sei, so Schäfer, geradezu paradox, in einer globalisierten Wirtschaft mit hohen Anforderungen an die regionale Mobilität von Arbeitskräften Effizienzgründe für eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung anzuführen.
Az.: III 810-2