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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 682/2007 vom 08.10.2007
DStGB zu Riesen-LKW und kommunaler Infrastruktur
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich anlässlich der Oktober-Verkehrsministerkonferenz nachdrücklich gegen die Zulassung von Riesen-LKW ausgesprochen. Auch die von einigen Ländern geforderten weiteren Pilotversuche sollten eingestellt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe nachgewiesen, dass die überlangen LKW allenfalls für Teile der Autobahnen geeignet sind, keinesfalls aber für den Rest des Straßennetzes. Weitere Pilotversuche seien sinnlos.
Die Zulassung von Riesen LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht sei politisch nicht mehrheitsfähig. Scheinbar solle nun die „Light-Variante“ mit 40 t. und über 25 Meter Länge mit weiteren Pilotversuchen konsensfähig gemacht werden, die Nachteile von Riesen LKW träten jedoch auch bei den „leichten“ 40-Tonnern auf. Die Straßendimensionen, die Querschnitte und die Kurvenradien seien auf die überlangen LKW eingerichtet. Auch Gründe der Verkehrssicherheit sprächen gegen die überlangen LKW. Ihre Länge führte zu erhöhten Gefahren beim Einfahren in Autobahnbaustellen, bedeute höhere Risiken durch deutlich verlängerte Überholvorgänge und verlängerte Räumzeiten bei Knotenpunkten ohne Signalanlagen. Beim Abbiegen sei das Überschreiten der eigenen Spur unvermeidbar. Der tote Winkel würde erheblich vergrößert und damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen.
Der DStGB fordert neue Konzepte für einen modernisierten Güterverkehr in der Fläche. Davon könnten die regionalen Schienenstrecken, das Klima und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen profitieren.
Az.: III 641 - 80