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StGB NRW-Mitteilung 527/2008 vom 28.07.2008
DStGB zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat aktuell festgestellt, dass der Ausbau der Kleinkinderbetreuung in den Städten und Gemeinden höchste Priorität hat. Dies bestätigten die vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Daten zum Thema „Familienland Deutschland“. Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis März 2007 bundesweit ca. 112.000 neue Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen worden. Ausdrücklich anerkennt der DStGB die finanzielle Beteiligung des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € sowie eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten ab dem Jahr 2009.
Mit Sorge betrachtet der DStGB jedoch den vorgesehenen Finanzierungsweg. Bund und Länder seien frühzeitig aufgefordert worden, sich auf einen Finanzierungsweg zu verständigen, der sicherstellt, dass die Bundesmittel eins zu eins bei den Kommunen ankommen. Auf dem sog. Krippengipfel im Jahr 2007 hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Länder durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Davon scheine nun keine Rede mehr zu sein. Der DStGB fordert deshalb die Länder auf, diese Zusage umzusetzen. Dazu gehöre auch, dass sich die Länder maßgeblich an den Mehraufwendungen der Kommunen beteiligen. Ohne diese Finanzierungs- und Planungssicherheit ständen die Ausbauanstrengungen der Kommunen auf tönernen Füßen und seien massiv gefährdet.
Az.: III 810-8