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StGB NRW-Mitteilung 670/2007 vom 24.09.2007
DStGB zum Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und damit geplanten Verbesserungen für die Pflegebedürftigen für dringend notwendig. Die Situation der pflegebedürftigen Menschen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, müsse dringend verbessert werden. Die Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante und stationäre Versorgung, die Einbeziehung der Demenzkranken sowie eine bessere und effizientere Beratung der Pflegebedürftigen seien längst überfällige Schritte. Allerdings sind nach Auffassung des DStGB die Leistungsanpassungen unzureichend.
Nach Auffassung des DStGB muss auf die in den vergangenen Jahren immer wieder angekündigte Absenkung der stationären Leistungen verzichtet werden. Ausdrücklich unterstützt der DStGB Überlegungen, die wohnortnahen Angebote besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Wohnortnahe Pflegestützpunkte seien der richtige Weg. Die sollten bei den Städten und Gemeinden angebunden sein. Notwendig sei ferner eine transparentere Kontrolle der Pflegeeinrichtungen. Es müssten zukünftig durch die Heimaufsicht oder den medizinischen Dienst unangekündigt Pflegeeinrichtungen geprüft und die Ergebnisse transparent gemacht werden.
Nicht zuletzt auf Grund der demographischen Entwicklung warnt der DStGB allerdings davor, Glauben zu machen, dass die Pflege zukünftig ausschließlich über Pflegefachkräfte sichergestellt werden kann. Das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege sei dringend notwendig. Dazu gehörten auch die vielen Zivildienstleistenden in den Alteneinrichtungen. Der DStGB kritisiert allerdings, dass die bevorstehende Reform die zentrale Frage der Finanzierung nicht löst. Die vorgesehene Erhöhung der Beiträge der sozialen Pflegeversicherung um 0,25 %-Punkte sei unzureichend. Der DStGB fordert den Bundesgesetzgeber auf, bereits heute Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu treffen, die nachhaltig die finanziellen Probleme auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung angehen.
Az.: III 810-11/1