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StGB NRW-Mitteilung 218/2008 vom 25.02.2008
DStGB zum Krippenplatzausbau
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Regierungsfraktionen aufgefordert, den Streit um die Erhöhung des Kindergeldes und das Betreuungsgeld zu beenden. Der vereinbarte Ausbau der Krippenplätze dürfe durch das „Hü und Hott“ nicht weiter blockiert werden, die Kommunen brauchten Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen und den notwendigen Personalaufbau, „um diese Mammutaufgabe anzugehen“. Je länger die Auseinandersetzungen dauerten, umso größer werde die Enttäuschung bei den Eltern sein.
Die von der Union angekündigte Erhöhung des Kindergeldes begrüßte der Gemeindebund. Insbesondere wegen der deutlich gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten wären die zusätzlichen zehn Euro monatlich gerade für kinderreiche Familien gut angelegt und ein Beitrag zur Verringerung der Kinderarmut. Zugleich dürfe aber der notwendige Ausbau der Krippen und die Verbesserung der Bildungsangebote nicht vernachlässigt werden.
Der DStGB erinnerte daran, dass sich die Bundesregierung auf dem „Krippengipfel“ im vergangenen Jahr verpflichtet habe, sich an der Finanzierung der insgesamt bis 2013 geplanten 750.000 Krippenplätze mit rund vier Milliarden Euro zu beteiligen. Davon seien 2,15 Milliarden Euro für die Investitionen und 1,85 Milliarden Euro für die Betriebskosten vorgesehen. Zumal diese Mittel im Hinblick auf den vorgesehen Rechtsanspruch nicht ausreichend werden, denn der Rechtsanspruch kann bis zu eine Millionen Plätze erforderlich machen. Wenn die zugesagten Mittel jedoch wegen des Koalitionsstreits um Kinder- und Betreuungsgeld nicht alsbald gesetzlich verankert würden, geräte der Zeitplan in Gefahr.
Az.: III 711