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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 88/2009 vom 23.01.2009
DStGB zur Klageflut bei Hartz IV
Mit Sorge sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) den massiven Anstieg der Klagen vor den Sozialgerichten gegen Bescheide in der Grundsicherung für Arbeit. Die Klageflut belaste nicht nur die Gerichte, sondern auch die Mitarbeiter in den Jobcentern.
Das Bundessozialgericht hat in seiner Jahresbilanz auf die zunehmende Zahl von Klagen hingewiesen. Bei den Sozialgerichten 1. Instanz gab es 2008 rund 175.000 neue Verfahren, 2007 waren es noch 137.000. Beim Bundessozialgericht mussten zwei Senate eingerichtet werden. Es könne nicht weiter akzeptiert werden, dass auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Zahl der Klagen dramatisch ansteigt, allein um 25% im Vergleich 2008 zu 2007, erklärte der DStGB. Der Verband fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Leistungsrecht zu vereinfachen. Als Beispiel nennt er die Pauschalierung der Unterkunftskosten.
Az.: III 810 - 2/1