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StGB NRW-Mitteilung 425/2007 vom 21.06.2007
DStGB zur Neuorientierung der kommunalen Seniorenpolitik
Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Neuorientierung der kommunalen Seniorenpolitik. „Das kann aber nur gelingen, wenn die Politik endlich die Kommunen stärkt und ihre Finanzausstattung verbessert. Nur so können die gewaltigen Herausforderungen angenommen und gemeistert werden“, sagte der Präsident des DStGB, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, Mitte Juni 2007 auf einer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veranstalteten Fachkonferenz „ Kommunen im Wandel - Engagement, Innovation und Vernetzung älterer Menschen“ in Berlin.
Ohne weitere Zuwanderung und bei gleich bleibender Kinderzahl werde die Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2050 von derzeit ca. 82 Millionen auf 60 Millionen Einwohner sinken. Die Zahl der Erwerbspersonen würde von heute ca. 41 Millionen auf 26 Millionen zurückgehen. Gleichzeitig werde sich die sog. Alterspyramide umdrehen, d.h. bereits 2035 werde mehr als die Hälfte der Bevölkerung über 50 Jahre alt sein. Im Jahr 2050 werde sich der Anteil der über 80-jährigen an der Gesamtbevölkerung vervierfacht haben.
Aktive Seniorenpolitik bedeute nicht, dass sich die Kommunen ausschließlich darauf konzentrieren, Seniorenheime zu bauen oder entsprechende Begegnungsstätten zur Verfügung zu stellen. Die älter werdende Gesellschaft werde zunehmend andere Formen von Dienstleistungen benötigen. Der Bereich der gesundheitsnahen Dienstleistungen werde sich schon kurzfristig in Deutschland zur Jobmaschine entwickeln, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet würden.
Mit Blick auf die Anforderungen der Seniorenpolitik ist nach Auffassung des DStGB eine Stärkung der kommunalen Finanzausstattung notwendig. Bund und Länder sind aufgeordert, die angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Die Sozialversicherungssysteme dürften nicht weiter zu Lasten der Kommunen zurückgefahren werden, sondern müssten umgekehrt die kommunale Seniorenpolitik durch ihr Leistungsspektrum unterstützen.
Az.: III 870