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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 553/2012 vom 16.10.2012
DStGB zur Plattform „Erneuerbare Energien“
Auf Grundlage des Energiekonzepts der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Plattform „Erneuerbare Energien“ initiiert (vgl. Mitteilungen Nrn. 116/2012 und 249/2012). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben dem BMU den Auftrag erteilt, im Rahmen der Plattform „Erneuerbare Energien“ gemeinsam mit den Ländern, Verbänden und anderen wesentlichen Akteuren Lösungen für die Herausforderungen zu entwickeln, die sich beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die harmonische und kosteneffiziente Entwicklung des Gesamtsystems der Energieversorgung ergeben.
Die Plattform „Erneuerbare Energien“ besteht aus einem Steuerungskreis sowie drei Arbeitsgruppen, in denen der DStGB jeweils vertreten ist. Zum Entwurf des BMU für einen Gesamtbericht der Plattform „Erneuerbare Energien“, dem die Berichte der drei Arbeitsgruppen als Anlagen beigefügt werden sollen, hat der DStGB mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben schriftlich Stellung genommen:
„Für die Anhörung zum Entwurf des Berichts der Plattform „Erneuerbare Energien“ an die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder (Stand: 28.09.2012) danken wir Ihnen. Ergänzend zu unserem mündlichen Vortrag in der Steuerungsgruppe und den drei Arbeitsgruppen teilen wir hiermit unsere zentralen Anliegen auch schriftlich mit und bitten um Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Aspekte.
Akzeptanzproblematik nicht auf EEG-Differenzkosten verengen
Ob die Energiewende als Erfolg zu bewerten sein wird, hängt maßgeblich davon ab, ob sie von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als Erfolg wahrgenommen wird. Der hieraus erwachsenden Herausforderung der Akzeptanzsteigerung wird das in der Einleitung des Abschlussberichts beschriebene energiepolitische Zieldreieck - Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit - nicht gerecht. Insbesondere wird durch die Fokussierung des Gesamtberichts und der beiden uns vorliegenden Teilberichte auf das Kriterium der EEG-Differenzkosten ausgeblendet, das eine in sozialer und regionaler Hinsicht gerechte Verteilung sowohl der Wertschöpfung als auch der Lasten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ein zentraler Erfolgsfaktor der Energiewende ist.
Dieser Erfolgsfaktor lässt sich nicht allein mit der durchschnittlichen Höhe der Strompreise erfassen. So bewirkt derzeit die regionalisierte Umlegung der Netzausbaukosten, dass Gemeinden, die einen Überschuss an Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren und sich somit im Sinne der Energiewende vorbildlich verhalten, in dem Sinne bestraft werden, dass sie als Standortgemeinden von Anlagen und Leitungen zusätzlich belastet werden, ohne angemessen an der Wertschöpfung aus der Energiewende beteiligt zu werden.
Eine Ausdehnung der bei der Windenergie bereits praktizierten Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen Sitz- und Standortgemeinde auf alle erneuerbaren Energien sowie eine Beteiligung der „Durchleitungskommunen“ an der Wertschöpfung aus neuen Übertragungsleitungen bieten insofern Abhilfe. In jedem Fall zu vermeiden ist aber eine Regionalisierung der Einspeisevergütung, die bereits benachteiligte Regionen zusätzlich belasten würde, indem ihnen das wirtschaftliche Standbein der erneuerbaren Energien genommen wird.
Der Abschlussbericht sollte schließlich deutlich machen, dass die EEG-Differenzkosten auch durch das Preisniveau der konventionellen Energie bestimmt werden. Insbesondere eine Verknappung der CO2-Emissionszertifikate proportional zum Ausbau der erneuerbaren Quellen könnte die Differenzkosten senken, ohne den Ausbau zu bremsen.
Planungs- und Investitionssicherheit gewährleisten
Das Kriterium der Kosteneffizienz umfasst auch den Aspekt der Absicherung von Investitionen der Kommunen und sonstigen Akteure in Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung, ohne dass der Berichtsentwurf dies hinreichend verdeutlicht. So mussten die Investoren im Planungsstadium neuer Anlagen bereits bei der letzten Änderung des EEG erleben, dass die Einspeisevergütung unter Missachtung des Vertrauensschutzgrundsatzes rückwirkend abgesenkt wurde. Aus der Regierungskoalition heraus öffentlich geäußerte Zweifel an den zuvor allgemein anerkannten Ausbauzielen haben weiter zur Verunsicherung potenzieller Investoren beigetragen.
Erforderlich ist daher ein klares Bekenntnis des Abschlussberichts zum Vertrauensschutz und zur Planungssicherheit potenzieller Investoren in erneuerbare Energien in dem Sinne, dass zukünftige Änderungen der Einspeisevergütung berechenbar bleiben. Die Investitionssicherheit der Energieerzeuger setzt ebenfalls voraus, dass das maßgebliche Regelwerk, etwa im Hinblick auf die Anzahl der Vergütungsklassen und Ausnahmen oder die Häufigkeit der Anpassungen, überschaubar bleibt."
Az.: II/3 811-00/8