Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 801/2013 vom 22.11.2013

DStGB zur Reform der Eingliederungshilfe

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich bei der 59. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 07./08. November 2013 in Kassel mit der Weiterentwicklung/Reform der Eingliederungshilfe beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst: 

  1. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit fordert weiterhin eine Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes. Er begrüßt die Überlegungen des Bundesrates zur Ausgestaltung des Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen. Sie greifen eine Reihe von Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auf, z.B., dass eine inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nur mit gleichzeitiger Lösung des Finanzproblems erfolgen kann.
     
  2. Hinsichtlich der Finanzierung fordert der Bundesrat eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund. Für den Ausschuss ist es entscheidend, dass die kommunalen Haushalte zeitnah auch tatsächlich und nachhaltig in diesem Umfang entsprechend den Vereinbarungen zur innerstaatlichen Fiskalpakteinigung entlastet werden. Im Interesse einer personenzentrierten Gewährung und sozialräumlichen Einbindung der Leistungen sind die kommunale Selbstverwaltung und die vor Ort erforderlichen Handlungsspielräume zu wahren. Der Ausschuss fordert Bund und Länder auf, für die Kostenübernahme entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu schaffen.
     
  3. In das neue Bundesleistungsgesetz ist ein Bundesteilhabegeld als vorgelagerter Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung zu integrieren. Es soll in seiner Höhe nach soweit als möglich von Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig machen.
      
  4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass ein Bundesleistungsgesetz und ein Bundesteilhabegeld grundsätzlich nicht neue Leistungen schaffen oder bestehende ausweiten dürfen. Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen sind zu reduzieren und so auszugestalten, dass Erschwernisse und Nachteile für die betroffenen Menschen vermieden werden.
     
  5. Der Ausschuss hält an der bisher verfolgten Linie fest, statt einer umfassenden Verortung der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen im SGB VIII, eine Rückverlagerung dieser Hilfeart in die Sozialhilfe nach dem SGB XII vorzunehmen und erneuert seine Beschlussfassung vom 13./14. September 2010 in Weimar.

Az.: III/2 810-2

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