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StGB NRW-Mitteilung 290/2007 vom 10.04.2007
DStGB zur Verbesserung der Kinderbetreuung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet ein eindeutiges Signal, dass Bund und Länder dauerhaft die Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kinderbetreuung sicherstellen. Zurzeit gibt es etwa 285.000 Plätze, die meisten davon in Ostdeutschland. Im Schnitt stehen bundesweit dreizehn Plätze für einhundert Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Kommunen haben das Problem längst erkannt und in den vergangenen Jahren in Westdeutschland über 85.000 zusätzliche Plätze geschaffen.
Wenn die große Koalition 300.000 zusätzliche Plätze haben will, muss die Finanzierung nach Auffassung des DStGB gesichert werden. Nach seinen Berechnungen würden 300.000 zusätzliche Plätze 3,049 Mrd. Euro jährliche Betriebskosten und zusätzlich einmalige Investitionskosten von 5 Mrd. Euro erfordern. Die Kommunen könnten aus eigener Kraft die zusätzlichen Milliarden Beträge nicht aufbringen. Schon jetzt gäben sie circa 13 Milliarden Euro im Jahr für die Kinderbetreuung aus.
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist nach Ansicht des DStGB nicht notwendig. Der Bedarf sei regional sehr unterschiedlich. Aufgrund der unterschiedlichen Familienstrukturen reiche der Bedarf einer Kinderbetreuung je nach Region von 10 Prozent bis zu 50 Prozent. Die Kommunen wüssten selbst, inwieweit ein Ausbau erforderlich ist und würden diesen umsetzen, wenn ihnen dauerhaft die nötigen Finanzmittel zur Verfügung ständen.
Gefordert seien im Übrigen alle gesellschaftlichen Gruppen, also insbesondere auch die Wirtschaft und die Gewerkschaften. Betriebskindergärten, Kooperationen von Betrieben und Kommunen, Tagesmüttermodelle und Betriebsvereinbarungen über Familien verträgliche Arbeitszeiten, müssten die Regel werden. Nur wenn alle zusammen wirkten, könne Deutschland ein kinderfreundliches Land werden.
Az.: III 701