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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 295/2004 vom 22.03.2004
Duales System und ISD GmbH
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen hatte mit Schreiben vom 10.02.2004 die Interseroh Dienstleistungs-GmbH mit Blick auf die Miterfassung von gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung darum gebeten mitzuteilen, welche quotalen Anteile an Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton sich die Interseroh Dienstleistungs-GmbH zurechnet und welche Entgelte zukünftig hierfür bezahlt werden sollen.
Mit Schreiben vom 25.02.2004 hat die Interseroh Dienstleistungs-GmbH auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 10.02.2004 geantwortet. Die Interseroh Dienstleistungs GmbH versichert in ihrem Schreiben vom 25.2.2004 zunächst, dass sie als zukünftiger Betreiber eines Systems nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung selbstverständlich ihre Beiträge an der Miterfassung der PPK-Verkaufsverpackungen leisten werde. Entgegen den Ausführungen in dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 10.2.2004 kann sich nach Auffassung der Interseroh Dienstleistungs-GmbH ihr diesbezüglicher Beitrag jedoch nur nach der bei ihr gezeichneten Vertrags- und Lizenzmenge richten. Dieses gelte entsprechend für die anteiligen Fehlwürfe und ähnliches. Die Interseroh DeinstleistungsGmbH ist aber der Auffassung, dass eine Verknüpfung der Themen Abstimmungserklärung/Abstimmungsvereinbarung und PPK-Verkaufsverpackungen nicht erfolgen kann. Eine ggf. mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abzuschließende Vereinbarung über den Zugriff auf PPK-Verkaufsverpackungen dürfe nicht zur Bedingung gemacht werden, um eine Abstimmungserklärung und/oder eine Abstimmungsvereinbarung abzugeben bzw. abzuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Interseroh Dienstleistungs-GmbH mit Schreiben vom 25. 2.2004 ebenfalls das Bundeskartellamt angeschrieben und um Klärung der Sach- und Rechtslage gebeten.
In Anbetracht dieses Antwortschreibens ist für den 07. April 2004 beim Umweltministerium des Landes NRW ein weiteres Fachgespräch in dieser Angelegenheit mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW angesetzt worden. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, welche Antwort das Bundeskartellamt auf das entsprechende Anschreiben der Interseroh Dienstleistungs-GmbH vom 25.02.2004 geben wird.
Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.
Az.: II/2 31-16-4 qu/g