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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 203/2004 vom 17.02.2004
Duales System und Kostenbeteiligung an der PPK-Fraktion
Die Duales System Deutschland AG (DSD AG) fragt zurzeit bei den Städten und Gemeinden ab, welches Entsorgungsunternehmen vor Ort die Altpapiererfassung durchführt. Gleichzeitig schreibt die DSD AG diese Entsorgungsunternehmen an und bietet diesen eine vertragliche Vereinbarung über die Miterfassung der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapierentsorgung an. Die DSD AG vertritt den Standpunkt, dass diese Verfahrensweise durch das Bundeskartellamt vorgegeben sei. Gleichwohl weist die DSD AG in den Anschreiben an die Entsorgungsunternehmen darauf hin, dass ihr Vertragsangebot unter dem Vorbehalt steht, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht selbst auf den Abschluss eines Vertrages über die Miterfassung besteht, soweit dieses rechtlich zulässig sei.
Mit diesem Zusatz wird berücksichtigt, dass ein Gutachten im Auftrag der VKS Service GmbH (VKS-Gutachten) erstellt worden ist. Dieses Gutachten wurde am 11. Februar 2004 fertiggestellt. Mit dem Gutachten ist unter anderem die Frage geklärt worden, ob die Städte/Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 3 Satz 8 Verpackungsverordnung einen Anspruch darauf haben, dass die DSD AG nur mit ihnen einen entsprechenden Vertrag über die Mitbenutzung der kommunalen Sammelsysteme für Altpapier abschließen kann. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist die Stadt/Gemeinde Betreiberin der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung, in welcher auch die Altpapiererfassung und verwertung erfolgt. Diese kommunale Abfallentsorgungseinrichtung möchte die DSD AG für die Erfassung der gebrauchten Einwegverpackungen benutzen. Vor diesem Hintergrund kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Stadt/Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV einen Anspruch darauf hat, dass mit ihr ein Mitbenutzungsvertrag mit Blick auf die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung geschlossen wird. Dieses bedeutet konkret: Erfolgt eine Mitbenutzung der Abfallentsorgungseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Erfassung der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton, so ist Vertragspartner der DSD AG als Betreiberin des Duales System der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, nicht jedoch das von der Stadt/Gemeinde mit der rein technischen Durchführung der Sammlung beauftragte private Abfallunternehmen. Das Ergebnis des VKS-Gutachtens wird nunmehr seitens der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene mit dem Bundeskartellamt erörtert werden. Über das Ergebnis dieses Erörterungsgespräches wird die Geschäftsstelle berichten.
Nach Rücksprache mit der DSD AG sind die jetzt angebotenen Zahlungen lediglich Abschlagszahlungen. Die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene verhandeln zurzeit mit der DSD AG über die Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus der INFA-Studie zur Bestimmung des Verpackungsanteils der DSD AG an der gesamten Altpapierfraktion. Diese INFA-Studie war von der DSD AG in Auftrag gegeben worden. Die DSD AG bietet deshalb zurzeit nur vorläufige Zahlungen ( sog. Abschlagszahlungen) an. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Geschäftsstelle ebenfalls berichten.
Wir empfehlen den Mitgliedsstädten und -gemeinden insgesamt, die abschließende Verhandlungen der DSD AG und der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene über die Verpackungsanteile in der gesamten Altpapierfraktion abzuwarten und etwaige Ansinnen der privaten Entsorgungsunternehmer, die das Altpapier in der Gemeinde im Auftrag der Stadt/Gemeinde sammeln zurückzuweisen, dass die Gemeinde mehr bezahlen muss, wenn die DSD AG weniger zahlt. Kommunen mit eigenem Fuhrpark wird zusätzlich empfohlen, den ihnen von der DSD AG angebotenen Vertrag über die Miterfassung von gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton zurzeit nicht gegenzuzeichnen, gleichwohl aber zu erklären, dass eine Miterfassung und verwertung der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton weiterhin erfolgt.
Unabhängig davon hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW (Landkreistag NW, Städtetag NW und StGB NRW) mit Datum vom 10.2.2004 die Landbell AG und die Interseroh DienstleistungsGmbH aufgefordert, ihrerseits klare Aussagen darüber zu treffen, welche Anteile an gebrauchten Verkaufsverpackungen an der Altpapierfraktion sie sich zurechnen und welche Entgelte für die Miterfassung und verwertung zukünftig gezahlt werden sollen. Die Anschreiben vom 10.2.2004 sind im Mitteilungsheft März 2004 ebenfalls wiedergeben.
Die Geschäftsstelle wird weiter berichten, soweit weitere Erkenntnisse vorliegen.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g