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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 241/2003 vom 21.02.2003
Duales System und Muster-Abstimmungsvereinbarung
Aus gegebenen Anlass weist die Geschäftsstelle auf folgendes hin:
In den Mitteilungen des StGB NRW vom Januar 2003 (Nr. 68, S. 27) war darüber berichtet worden, dass die neue Muster-Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28. Oktober 2002) durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund bekannt gegeben worden ist. Diese neue Muster-Abstimmungsvereinbarung war zwischen den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene und der Duales System Deutschland AG (DSD AG) als Betreiberin des Dualen Systems zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen auf der Grundlage der Maßgaben des Bundeskartellamtes nachverhandelt worden. In der neuen Muster-Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28. Oktober 2002) sind keine Festlegungen zu den Entgelten für die Bereitstellung/Reinigung der Containerstandplätze und die Abfallberatung durch die Gemeinden für das Duale System enthalten. Die Geschäftsstelle empfiehlt, bei Entgelt-Angeboten durch die DSD AG sorgfältig zu prüfen, ob diese kostendeckend sind, d.h. die jeweilige Gemeinde in der Lage ist, die bei der Erbringung von Leistungen für das Duale System entstehenden Kosten vollständig abzudecken, ohne Zuzahlungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln leisten zu müssen. In Anbetracht der durchgängig äußerst angespannten kommunalen Haushaltslagen empfiehlt es sich sorgfältig zu klären, welche Kosten im Bereich der Abfallberatung für das Duale System erforderlich sind bzw. welche Kosten erforderlich sind, um eine ordentliche Reinigung der Containerstandplätze gewährleisten zu können.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g