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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 204/2004 vom 11.02.2004
Duales System und Nebenentgelte für Garnisonseinwohner
Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat mit Schreiben vom 13.01.2004 die DSD AG um Stellungnahme gebeten, weshalb sog. Garnisonseinwohner, die nicht meldepflichtig sind, bei den Nebenentgelten für die Öffentlichkeitsarbeit keine Berücksichtigung finden. Die Geschäftsstelle hatte darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung allein deshalb angezeigt ist, weil die Garnisonseinwohner wie andere meldepflichtige Einwohner ganzjährig auf dem Gemeindegebiet anwesend sind.
Die DSD AG hat mit Schreiben vom 20.01.2004 mitgeteilt, dass bundesweit bei den zu leistenden Nebenentgeltzahlungen auf die Einwohnerzahlen abgestellt wird, die durch das Statistische Landesamt für das jeweilige Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers festgestellt werden. Diese Vorgehensweise werde für sachgerecht gehalten. Bei Zugrundelegung anderer Maßstäbe wäre nahezu jede Gebietskörperschaft in der Bundesrepublik Deutschland in der Lage, aus unterschiedlichsten Gründen Besonderheiten, abweichend von den über das Statistische Landesamt ermittelten Einwohnerzahlen hinaus geltend zu machen, was zu einer unüberschaubaren Erhöhung der tatsächlichen Einwohnerzahlen und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel führen würde. Es sei zu beachten, dass die DSD AG bundesweit bereits ca. 100 Mio. Euro an die Gebietskörperschaften an Nebenentgeltzahlungen leiste.
Darüber hinaus führt die DSD AG für den Fall der konkret betroffenen Stadt aus, dass die Abfallberatung grundsätzlich auch Bestandteil des Leistungsvertrages sei, der zwischen der DSD AG und dem Entsorgungsvertragspartner für den Landkreis bestehe. Im übrigen deckten die der betroffenen Stadt angebotenen 0,26 Euro/Einwohner/Jahr die Kostenbeteiligung der DSD AG für die bei der Stadt darüber hinaus im Rahmen der allgemeinen kommunalen Abfallberatung anfallenden Nachfragen zum Dualen System ab.
Schlußendlich weist die DSD AG darauf hin, dass die in der betroffenen Stadt angesiedelten militärischen Garnisonen überwiegend in speziellen, nur diesen Personenkreis zugänglichen Supermärkten einkaufen würden. In diesen Supermärkten würden im Regelfall Verpackungen erworben, die nicht mit den Grünen Punkt lizenziert seien und daher nicht über die Duales System Deutschland AG zu entsorgen seien.
Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, dass entsprechend dem Antwortschreiben der DSD AG bei zusätzlichen Einwohnern durch militärische Garnisonen, die Möglichkeit besteht, den Leistungsvertragspartner der DSD AG darauf hinzuweisen, dass nach Auffassung der DSD AG die Abfallberatung auch grundsätzlich Bestandteil des Leistungsvertrages zwischen der DSD AG und dem Entsorgungsvertragspartner ist. Ggf. kann über den Leistungsvertragspartner der DSD AG eine Zusatzvergütung für die Einwohner der militärischen Streitkräfte erreicht werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Stadt/Gemeinde ihre Öffentlichkeitsarbeit für das Duale System nur darauf ausrichten kann, dass sämtliche Kosten dieser speziellen Öffentlichkeitsarbeit durch die von der DSD AG angebotenen 0,26 Cent pro Einwohner und Jahr in vollem Umfang gedeckt werden, da eine Finanzierung über die kommunalen Abfallentsorgungsgebühren nicht in Betracht kommt. Denn die Öffentlichkeitsarbeit für das Duale System der DSD AG und die dabei entstehenden Kosten sind keine betriebsbedingten Kosten der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung, so dass diese Kosten nicht über die Abfallentsorgungsgebühren finanziert werden können.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g