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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 891/2003 vom 18.11.2003
Duales System
Wegen vermehrter Anfragen von Städten und Gemeinden zur Weiterführung des Dualen Systems (insbesondere der Abfuhr des gelben Sackes/der gelber Tonne) im Jahr 2004 weist die Geschäftsstelle zum gegenwärtigen Sachstand auf folgendes hin:
Nach dem die Duales System Deutschland AG (DSD AG) die im Jahr 2003 durchgeführte Neuausschreibung der Abfuhrverträge (sog. Leistungsverträge) für Altglas und Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelber Tonne) aufgehoben hat, wird zurzeit geprüft, wie das Duale System im Jahr 20o4 fortgeführt werden kann. Hintergrund für die Aufhebung der Ausschreibung war, dass bundesweit nur in ca. 70 von ca. 400 Vertragsgebieten ein Angebot abgegeben worden ist. Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwalt Köln, weil angeblich Unternehmen angehalten worden sein sollen, kein Angebot im Rahmen der Ausschreibung abzugeben.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die DSD AG angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wie sich die DSD AG das weitere Verfahren vorstellt. Am 25.11.2003 soll nunmehr ein Gespräch der DSD AG mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene stattfinden. Nach bislang vorliegenden aber nicht bestätigten Informationen möchte die DSD AG in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt, die bis zum 31.12.2003 laufenden Leistungsverträge um 1 Jahr, also bis zum 31.12.2004, verlängern, um im Jahr 2004 erneut eine Ausschreibung vornehmen zu können. Mit dieser Verfahrensweise wäre zugleich auch die Abfuhr ab dem 1.1.2004 wieder sichergestellt. Auch das Umweltministerium NRW hat am 26.11.2003 zu einem Fachgespräch eingeladen, im Rahmen dessen die Situation im Jahr 2004 erörtert werden soll.
In der Besprechung der DSD AG mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene am 25.11.2003 beabsichtigt die DSD AG zugleich das Ergebnis ihrer in Auftrag gegebenen Studie über die Prozentanteile der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/ Karton an der gesamten Altpapierfraktion vorzustellen. Seit dem Jahr 1992 besteht die Annahme, dass sich die gesamte Altpapierfraktion zu 75 % aus Druckerzeugnissen ( z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier usw.) und zu 25 % aus Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton zusammensetzt. Vor diesem Hintergrund wurden bislang 25 % der Kosten für die Erfassung und Verwertung des Altpapiers durch die DSD AG übernommen, 75 % der Kosten sind von den Kommunen über die Abfallgebühren finanziert worden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Leistungsverträge für 1 Jahr, also für das Jahr 2004, verlängert werden sollen, muss diese Kostenverteilung zumindest auch für das Jahr 2004 weiterhin Bestand haben.
Unabhängig davon ist zur Rechtslage nach der Verpackungs-Verordnung nochmals folgendes in Erinnerung zu rufen:
Das Duale System der Duales System Deutschland AG (DSD AG) ist ein rein privatwirtschaftliches System zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen. Die Kommunen sind nicht Systembetreiber dieses Dualen System. Systembetreiberin ist allein die DSD AG. Diese vereinnahmt die Finanzmittel zum Betrieb des Dualen System über den sog. „Grünen Punkt“ auf der Grundlage eines sog. Lizenzvertrages mit den Herstellern und Vertreiber von Waren in Einwegverpackungen. Einwegverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ finanzieren damit das Duale System der DSD AG, wobei die Hersteller/Vertreiber regelmäßig über den Produktpreis, die Kosten für den „Grünen Punkt“ auf die Endverbraucher abwälzen. Demnach kommt den Kommunen nach der Verpackungsverordnung keine Aufgabe bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen zu. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass Kosten des Dualen Systems nicht über die Abfallgebühren abgerechnet werden können, weil es keine betriebsbedingten Kosten der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung sind. Denn diese Kosten sind allein dem privatwirtschaftlichen Dualen System zuzuordnen. Die DSD AG ist aber nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung verpflichtet, das privatwirtschaftliche Erfassungssystem mit den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abzustimmen, damit eine reibungslose Abfuhr der Einwegverpackungen insbesondere über den gelben Sack/die gelbe Tonne und der Abfälle, die im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtungen erfasst werden (z.B. Restmülltonne, Biotonne, Altpapiertonne usw.), sichergestellt ist. Für diese Abstimmung haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene mit der DSD AG eine neue Muster-Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28.10.2003) erarbeitet, die nunmehr mit den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abgeschlossen werden soll. Durch die Aufhebung der im Jahr 2003 durchgeführten Ausschreibung seitens der DSD AG ergeben sich im Hinblick auf die Muster-Abstimmungsvereinbarung neue Problemstände, weil z.B. nicht sichergestellt ist, ob ab dem 1.1.2004 ein vierzehntäglicher Abfuhrturunus bei dem gelben Sack/der gelben Tonne möglich ist, wenn die zum 31.12.2003 laufenden alten Leistungsverträge (Abfuhrverträge) um 1 Jahr, also für das Jahr 2004, verlängert werden, denn auf der Grundlage dieser Verträge war regelmäßig ein vierwöchentlicher Abfuhrturnus beim gelben Sack/der gelben Tonne vereinbart worden.
Die Geschäftsstelle wird die Mitgliedstädte und –gemeinden mit Schnellbrief über das Ergebnis der Gespräche am 25.11. und 26.11 2003 und das weitere Verfahren im Jahr 2004 informieren. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass es zu einer Verlängerung der bestehenden Leistungsverträge im Jahr 2004 kommen wird. Zurzeit kann deshalb auch im Hinblick auf den Neuabschluß von Abstimmungsvereinbarungen auf der Grundlage der neuen Muster-Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28.1o.2003) nur empfohlen werden, die Ergebnisse zunächst abzuwarten.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g