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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 11/2017 vom 09.01.2017
Durchführungshinweise zu § 91 Abs. 13 Landesbesoldungsgesetz NRW
Das für das Besoldungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) zuständige Finanzministerium hat Durchführungshinweise zur Handhabung von Anträgen auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nach § 91 Abs. 13 LBesG NRW bekannt gegeben. Der Runderlass wurde am 30.12.2016 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (S. 868 ff.) veröffentlicht und ist im Übrigen für die Mitglieder im Intranet unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Beamtenrecht abrufbar.
Az.: 14.0.10