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StGB NRW-Mitteilung 588/2006 vom 23.08.2006
Durchlässigkeit im gegliederten Schulwesen
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat darüber informiert, die zum Ende der Grundschulzeit getroffene Entscheidung für eine weiterführende Schule im gegliederten Schulwesen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) sei nicht immer endgültig, sondern könne im Verlauf der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 10) revidiert werden. Zu Beginn des letzten Schuljahres 2005/06 sei dies in NRW bei rund 16.000 Schülerinnen und Schülern der Fall gewesen, wobei nur ein Zehntel (9,8 %) in eine höhere Schulform gewechselt habe, Mädchen (11,4 %) häufiger als Jungen (8,5 %).
Beziehe man die Zahl der Schulformwechsler auf die Gesamtzahl der Sekundarstufe-I-Schüler an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im vergangenen Schuljahr, so lag der Anteil bei den Jungen mit 1,7 % über und jener der Mädchen mit 1,4 % unter dem Durchschnittswert von 1,6 %.
Noch weitaus geringer als die Zahl der Wechsler innerhalb des gegliederten Schulystems sei mit 1.775 die Zahl jener Schülerinnen und Schüler gewesen, die von dort an eine Gesamtschule gewechselt hätten; die umgekehrte Richtung hätten 1.130 gewählt.
Az.: IV/2 200-3/2