Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 581/2007 vom 29.08.2007

Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz bei 391 Prozent

Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2006 bei 391 %. Dies sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Zudem ist das Gewerbesteueraufkommen im zurückliegenden Jahr um 19,4 % auf 38,4 Mrd. € angestiegen.

Das den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 GG zugestandene Hebesatzrecht findet sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Grundsteuer (A und B) seine Anwendung. Der dabei durch die Gemeinden festzusetzende Hebesatz entscheidet somit maßgeblich über die Höhe der Einnahmen aus diesen beiden Realsteuern.

Beim bundesweiten Vergleich wiesen die Bundesländer Sachsen-Anhalt (314 %), Mecklenburg-Vorpommern (320 %) und Brandenburg (323 %) die niedrigsten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze auf. Unter den Stadtstaaten lag Hamburg mit einem Hebesatz von 470 % vor Bremen (436 %) und Berlin (410 %). Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 435 % den höchsten Wert unter den Flächenländern vor dem Saarland (416 %).

Von 97 Gemeinden und 18 Gemeindeteilen wurde im Jahr 2006 der seit dem 01.01.2004 festgelegte Mindesthebesatz in Höhe von 200 % erhoben. Hier hatte der Gesetzgeber in Hinblick auf so genannte “Steueroasen“ zum 01.01.2004 eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes vorgenommen, indem er einen Mindesthebesatz von 200 % festlegte.

Der Spitzenhebesatz der Gewerbesteuer betrug 900 %, ein Hebesatz von 600 % beziehungsweise 500 % wurde von jeweils einer Gemeinde erhoben.

Bei der Grundsteuer A lag der Hebesatz im Jahr 2006 bei durchschnittlich 294 % und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2005. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2006 insgesamt 352,1 Millionen € und lag damit um 0,9 % über dem Vorjahreswert. In Berlin wurde mit 150 % der niedrigste und in Niedersachsen mit 340 % der höchste durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A auf Landesebene ermittelt. Bei den Gemeinden spannt sich der Bogen von acht Gemeinden mit einem Hebesatz von 0 % bis zu einem Hebesatz von 1 800 %, der von einer Gemeinde erhoben wird.

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B hat sich bundesweit mit 394 % für das Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,0 Mrd. € und war um 1,5 % höher als 2005. Hier hat Schleswig-Holstein (319 %) den niedrigsten und Berlin (660 %) den höchsten durchschnittlichen Hebesatz. Auf Gemeindeebene wiesen zwei Gemeinden einen Hebesatz bei der Grundsteuer B von 0 % und eine Gemeinde von 900 % aus.

In der nachfolgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer in den jeweiligen Bundesländern angegeben.

Tabelle: Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2006 in %

Land <O:P></O:P>

Grundsteuer A <O:P></O:P>

Grundsteuer B <O:P></O:P>

Gewerbesteuer <O:P></O:P>

Baden-Württemberg<O:P></O:P>

338<O:P></O:P>

353<O:P></O:P>

358<O:P></O:P>

Bayern<O:P></O:P>

335<O:P></O:P>

368<O:P></O:P>

370<O:P></O:P>

Berlin<O:P></O:P>

150<O:P></O:P>

660<O:P></O:P>

410<O:P></O:P>

Brandenburg<O:P></O:P>

256<O:P></O:P>

369<O:P></O:P>

323<O:P></O:P>

Bremen<O:P></O:P>

247<O:P></O:P>

572<O:P></O:P>

436<O:P></O:P>

Hamburg <O:P></O:P>

225<O:P></O:P>

540<O:P></O:P>

470<O:P></O:P>

Hessen<O:P></O:P>

272<O:P></O:P>

325<O:P></O:P>

402<O:P></O:P>

Mecklenburg-Vorpommern<O:P></O:P>

242<O:P></O:P>

350<O:P></O:P>

320<O:P></O:P>

Niedersachsen <O:P></O:P>

340<O:P></O:P>

377<O:P></O:P>

376<O:P></O:P>

Nordrhein-Westfalen<O:P></O:P>

219<O:P></O:P>

434<O:P></O:P>

435<O:P></O:P>

Rheinland-Pfalz<O:P></O:P>

285<O:P></O:P>

338<O:P></O:P>

369<O:P></O:P>

Saarland<O:P></O:P>

248<O:P></O:P>

335<O:P></O:P>

416<O:P></O:P>

Sachsen<O:P></O:P>

297<O:P></O:P>

446<O:P></O:P>

415<O:P></O:P>

Sachsen-Anhalt<O:P></O:P>

287<O:P></O:P>

375<O:P></O:P>

314<O:P></O:P>

Schleswig-Holstein<O:P></O:P>

275<O:P></O:P>

319<O:P></O:P>

339<O:P></O:P>

Thüringen<O:P></O:P>

235<O:P></O:P>

342<O:P></O:P>

348<O:P></O:P>

Deutschland<O:P></O:P>

294<O:P></O:P>

394<O:P></O:P>

391<O:P></O:P>

Quelle: Statistisches Bundesamt

Detaillierte Informationen zum Realsteuervergleich 2006 bietet die Fachserie 14, Reihe 10.1, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Realsteuervergleich", erhältlich ist. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2006 werden zudem über den Publikationsservice, Suchwort "Hebesätze", im Excel-Format angeboten.

Az.: IV/1 930-02

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